Berlin/Rügen. Wir müssen draußen bleiben: Ein Restaurant auf Rügen verbannt kleine Kinder. Eine exklusive Umfrage zeigt: Die Mehrheit ist dagegen.

„Das erste kinderfreie Restaurant in Binz und auf ganz Rügen.“ So wirbt das Restaurant „Oma’s Küche und Quartier“ seit kurzem auf seiner Homepage. „Zumindest ab 17 Uhr“, heißt es da weiter, seien Gäste erst ab 14 Jahren willkommen. Damit kein Zappelphilipp die anderen Gäste beim „entspannten Genießen“ stören kann.

Die ungewöhnliche Restaurant-Werbung sorgt inzwischen für reichlich Empörung. „Das Verhalten des Restaurantbesitzers stellt eine Ausgrenzung von Eltern und Kindern dar“, kritisierte der Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Christian Zainhofer, im Gespräch mit unserer Redaktion das Vorgehen des Restaurant-Besitzers. Das Restaurant-Verbot für Kinder ab 14 Jahren nach 17 Uhr zeuge „von einer kinderfeindlichen Haltung, die wir komplett ablehnen“.

„Kinder sind schon mal laut und laufen herum“, so Zainhofer weiter. „Dann kann man als Restaurantbesitzer auf die Eltern zugehen und mit ihnen reden.“ Verbote und Ausgrenzung seien „ganz klar der falsche Weg“.

„Wir brauchen Kinder – nicht nur als Urlauber“

Kritik kommt auch von anderer Seite. „Es ist sehr bedauerlich, wenn das Verbot von Kindern zum Eigenmarketing genutzt und die gesellschaftliche Verantwortung nicht anerkannt wird“, sagt auch Florian Brich, Geschäftsführer des Verbands kinderreicher Familien Deutschland (KRFD).

„Unser Verband setzt sich für mehr Familienfreundlichkeit in Deutschland ein. Wir brauchen Kinder – nicht nur als Urlauber, sondern in jeder Nachbarschaft und jeder Stadt“, sagte Brich unserer Redaktion. „Nur durch Kinder ist und bleibt eine Gesellschaft lebendig.“

Restaurantbesitzer versteht die Aufregung nicht

Restaurantbesitzer Rudolf Markl selbst versteht die Aufregung nicht – und verteidigt das Hausverbot. „Wenn junge Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen, dann muss man zu solchen Mitteln greifen“, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion.

Er habe erlebt, wie „ungezogene Kinder“ in seinem Lokal geschrien hätten und umher gerannt seien, manche hätten sogar mit Essen um sich geworfen. Markl: „Es gibt Grenzen, vor allem wenn sich dann die anderen Gäste nachdrücklich beschweren.“

Wirt will trotz Kritik an Kinderverbot festhalten

Wirt Markl, 65 Jahre alt, kinderlos, will an seiner Entscheidung festhalten. Auch wenn es im Internet heftige Kritik hagelt. „Aber viele Gäste haben positiv reagiert“, so der Restaurant-Chef. Er sagt, er habe zuvor bereits auf anderem Wege versucht, zu viel Unruhe in seinem Lokal zu verhindern – mit Warnschildern.

Darauf stand zu lesen, das Restaurant habe ein Herz für Kinder, aber nur, wenn sie „artig auf ihrem Arsch sitzen bleiben und weder Gäste noch Kellner nerven!“ Das Lokal sei schließlich „kein Abenteuerspielplatz“.

AfD-Wähler fühlen sich besonders durch Kinder gestört

Eine klare Mehrheit der Bundesbürger fühlt sich durch kleine Kinder in Restaurants nicht gestört. In einer exklusiven repräsentativen Online-Umfrage unserer Redaktion mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey erklärten rund 68 Prozent der Befragten, sie fühlten sich „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ durch Kinder beim Essen im Lokal gestört. Knapp 18 Prozent antworteten auf eine entsprechende Frage mit „eher ja“ oder sogar „auf jeden Fall“. 14 Prozent zeigten sich „unentschieden“.

In der Umfrage zeigt sich, dass sich Frauen mit insgesamt 20 Prozent mehr durch Kinder in Restaurants gestört fühlen als Männer: Sie gaben zu knapp 16 Prozent an, kleine Kinder seien in Speiselokalen ein Störfaktor.

Blickt man auf die politische Einstellung der Befragten, so fühlen sich am häufigsten die AfD-Anhänger gestört. Mehr als jeder vierte von ihnen (gut 26 Prozent) gab an, Kinder würden den Besuch im Restaurant stören. Bei den SPD-Anhängern dagegen waren es nur knapp 11 Prozent.

Weiter fällt in der Umfrage auf, dass Personen mit Kindern im eigenen Haushalt zu rund 80 Prozent eine Störung verneinen. Lediglich etwa 11 Prozent antworteten mit „eher ja“ oder „auf jeden Fall“. (W.B.)