Dänemark verhängt erste Strafe wegen Verschleierungsverbot
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Kopenhagen. In Dänemark gilt seit Mittwoch ein „Burka-Verbot“ in der Öffentlichkeit. Bereits am Freitag gab es den ersten Verstoß gegen das Gesetz.
Wegen des sogenannten „Burka-Verbots“ hat die Polizei in Dänemark erstmals eine Geldstrafe verhängt. Eine 28-jährige Frau hatte sich nicht an das Verschleierungsverbot gehalten.
In Hørsholm nördlich von Kopenhagen war die Frau mit einem Nikab bekleidet, der das Gesicht verhüllt, wie die Nachrichtenagentur Ritzau am Freitag meldete. Die Frau bekomme per Post nun eine Geldstrafe über 1000 Kronen (etwa 134 Euro) zugestellt.
Vor dem Eintreffen der Polizei hatte es den Angaben zufolge zwischen der 28-Jährigen und einer anderen Frau Streit gegeben. Videoaufnahmen sollen nun klären helfen, ob die andere Frau ihr den Nikab absichtlich herunterriss. Gegen beide wird wegen Störung des öffentlichen Friedens ermittelt, wie Ritzau weiter berichtete.
Unterschiede von Burka, Niqab und Co.
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Schals und Karnevalskostüme fallen nicht unter „Burka-Verbot“
Das „
“ war am Mittwoch in Kraft getreten, in einigen Städten Dänemarks gab es dagegen Proteste. Das Verbot betrifft neben Ganzkörper- und Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte.
Nicht unter das Verbot fallen Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die Regeln des Verbots seien nicht ausreichend ausgearbeitet. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein Burka-Verbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner. (dpa)