Wellington. Die Auslieferung des Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA ist laut Gericht rechtens. Der gebürtige Kieler will Protest einlegen.

Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom eine juristische Schlappe erlitten. Das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington bestätigte am Donnerstag zwei Richtersprüche, denen zufolge eine Auslieferung des 44-Jährigen und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Gegen den neuerlichen Beschluss will Dotcoms Anwaltsteam nun beim Obersten Gerichtshof Neuseelands Protest einlegen.

Copyright-Betrug und Geldwäsche

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform „Megaupload“ und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäschevor.

Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollte ihm in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden, drohen ihm mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.

Anwalt ist optimistisch

„Wir haben jetzt von drei verschiedenen Gerichten drei verschiedene Rechtsauslegungen zu hören bekommen“, kritisierte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. „Eines davon war überzeugt, dass überhaupt kein Copyright-Verstoß vorliegt.“ Rothken gab sich deshalb überzeugt, den Rechtsstreit am Ende zu gewinnen.

Mit „Megaupload“ generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte „Megaupload“ zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten - und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs. (dpa)