München. Wolfang Heer hat die Tötungsabsicht bei der Brandstiftung in Zwickau zurückgewiesen. Zschäpe sei von den Ausmaßen überrascht gewesen.

Im NSU-Prozess hat ein Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe den Vorwurf des versuchten Mordes bei der Brandstiftung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau zurückgewiesen.

Zschäpe habe Beweise vernichten wollen, keinesfalls aber Menschen gefährden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am zweiten Tag seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München am Mittwoch.

Anwalt fordert sofortige Freilassung von Beate Zschäpe

Zschäpe hatte am 4. November 2011 Benzin in der Wohnung ausgeleert und angezündet. Sie habe damit ein Versprechen eingelöst, sagte Heer. Kurz vorher hatte sie mitbekommen, dass ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach das Leben genommen hatten.

Pflichtverteidiger fordern im NSU-Prozess Freilassung Zschäpes

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    Die Explosion habe Zschäpe überrascht, führte Heer weiter aus. Sie habe nicht damit gerechnet, dass sich das Benzin in der Luft zu einem explosiven Gasgemisch verflüchtigte, so dass die Wohnung regelrecht auseinander flog. Sie habe außerdem vorher nachgesehen, dass sich niemand sonst im Haus befinde.

    Beate Zschäpe im Oberlandesgericht München.
    Beate Zschäpe im Oberlandesgericht München. © dpa | Tobias Hase

    Am Dienstag forderte Heer die sofortige Freilassung Zschäpes und eine Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung.

    NSU für zehn Morde und zwei Bombenanschläge verantwortlich

    Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden.

    Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge. (dpa)