Karlsruhe. Die Sparkasse nennt Marlies Krämer in ihren Schreiben Kunde oder Kontoinhaber. Weil es keine weibliche Formel gibt, hat Krämer geklagt.

Die Sparkassen-Kundin Marlies Krämer hat bis jetzt erfolglos dafür gekämpft, in Bank-Unterlagen als Kundin und nicht als Kunde bezeichnet zu werden. Die Kämpferin für Frauenrechte will sich mit den gerichtlichen Niederlagen aber nicht zufriedengeben und legt Beschwerde gegen bisherige Urteile beim Bundesverfassungsgericht ein.

„Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, begründete Krämer ihr Vorgehen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als „Kunde“, „Kontoinhaber“ oder „Sparer“ angesprochen wird. Der Bundesgerichtshof hat ihre dagegen gerichtete Klage in letzter Instanz abgewiesen: Einen Anspruch auf weibliche Formen gebe es nicht.

Bundesgerichtshof sieht keinen Verstoß gegen das Grundgesetz

Marlies Krämer hat auf Unterlagen die weibliche Form  Kontoinhaberin selbst ergänzt.
Marlies Krämer hat auf Unterlagen die weibliche Form Kontoinhaberin selbst ergänzt. © dpa | Oliver Dietze

Die männliche Formularsprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Mann und Frau gleichberechtigt sind. Die männliche Form könne „geschlechtsblind“ verwendet werden; eine Geringschätzung des anderen Geschlechts komme damit nicht zum Ausdruck.

Aus Sicht der Anwältin von Marlies Krämer werden hingegen mit der männlichen Ansprache der Gleichheitsgrundsatz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie sieht sich nicht zuletzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bestärkt, wonach neben „männlich“ und „weiblich“ im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss.

Marlies Krämer kämpft seit langem für Gleichberechtigung

Damit sei der hohe Rang der Bezeichnung des eigenen Geschlechts betont worden. Durch die männliche Form würden Frauen benachteiligt. Die Sparkasse hätte nach ihrer Meinung die Formulare längst geschlechtsneutral umformulieren müssen.

Klägerin Marlies Krämer ist „bekennende Feministin“ hat im Laufe ihres Lebens schon andere Schlachten für sich entschieden. So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs – davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. (dpa)