Freiburg. Das Landgericht Freiburg hat den Asylbewerber Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt. Sein Anwalt legte nun allerdings Revision ein.

Ein junger Mann kommt als Flüchtling nach Deutschland und begeht ein grausames Sexualverbrechen: Nun ist Hussein K. als Mörder von Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn am Donnerstag der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen für schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an. Dazu stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.

Allerdings legte der Pflichtverteidiger gegen das Urteil Revision ein. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte Sebastian Glathe nach dem Richterspruch. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe. Dazu diene die Revision.

Jugendstrafrecht ausgeschlossen

Nach der Vergewaltigung soll Maria bewusstlos ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt worden sein, wo sie ertrank.
Nach der Vergewaltigung soll Maria bewusstlos ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt worden sein, wo sie ertrank. © dpa | Patrick Seeger

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Freiburger Landgerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank.

Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden.

Richter folgen Anklage

Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.

Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken.

Debatte über Flüchtlingspolitik

Das Verbrechen in Freiburg hatte eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst. Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und lebte als angeblich minderjähriger Flüchtling bis zu seiner Festnahme in Freiburg bei einer Pflegefamilie.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von dieser kriminellen Vorgeschichte. (dpa)