Lüneburg. Der „Buchhalter von Auschwitz“ Oskar Gröning ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe muss er nun definitiv antreten.

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit.

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken.

Geld aus dem Gepäck von Opfern verwaltet

Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht. Grönings Haft könne jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern.

Der von Journalisten „Buchhalter von Auschwitz“ genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte im Prozess eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. (dpa)