Bonn. Ein falscher Raketenalarm versetzte am Wochenende die Hawaiianer in Angst. Könnte ein solches Missgeschick auch hierzulande passieren?

Ein falscher Raketenalarm wie im US-Bundesstaat Hawaii ist aus Behördensicht auch in Deutschland theoretisch nicht vollkommen auszuschließen. „Es bleibt immer ein Restrisiko“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, der dpa in Bonn.

„Ein Missbrauch, ein technisches oder menschliches Versagen lässt sich nicht vollständig ausschließen.“ Das Bundesamt sei seit 60 Jahren auch dafür zuständig, die Zivilbevölkerung vor Luftkriegsgefahren zu warnen, erläuterte Unger. „In dieser Zeit hat es keinen solchen Fehler wie in Hawaii gegeben, und wir bemühen uns sehr, dass das so bleibt.“

Auch in Deutschland hat Einzelperson Verantwortung

Der undatierte Screenshot von einem Smartphone zeigt die Warnmeldung der Katastrophenschutzbehörde von Hawaii.
Der undatierte Screenshot von einem Smartphone zeigt die Warnmeldung der Katastrophenschutzbehörde von Hawaii. © dpa | Caleb Jones

Eine hawaiianische Behörde hatte am Wochenende SMS-Nachrichten verschickt, in denen vor einer Rakete gewarnt wurde, die im Anflug sei. Sie korrigierte die Nachricht 13 Minuten später über soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook, weitere 25 Minuten später via SMS. Laut Behörde hatte jemand „den falschen Knopf gedrückt“.

Der BBK-Präsident betonte, auch in Deutschland trage letztlich eine Einzelperson eine sehr hohe Verantwortung im „eigentlich undenkbaren, aber theoretisch nicht ausgeschlossenen Fall einer plötzlichen Raketenbedrohung“.

Es gilt „gewisses Vier-Augen-Prinzip“

Wenn ein BBK-Mitarbeiter in den Erfassungssystemen der Militärs eine Rakete auf Deutschland zusteuern sehe, müsse er sehr rasch entscheiden, ob er die Bevölkerung warne. Es gelte ein „gewisses Vier-Augen-Prinzip“ – möglichst solle eine Absprache mit dem Bundesinnenministerium erfolgen.

„Es muss aber zum Schutz der Bevölkerung unbedingt schnell gehen – und jemand muss den Knopf drücken.“ Das BBK sehe nach dem Hawaii-Fall keine Notwendigkeit, für das deutsche Verfahren Änderungen anzustreben. (dpa)