Celle. Schulbücher müssen nicht aus dem Hartz-IV-Regelbedarf bezahlt werden. Ein Gericht entschied, dass das Jobcenter die Kosten tragen muss.

Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte. Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe.

Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.

Gesetzgeber muss Existenzminimum sichern

Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müssten aus dem Regelbedarf bezahlt werden, entschied dagegen das Gericht (Az. L 11 AS 349/17). Weil dieser jedoch nur Kosten für Bücher von rund drei Euro im Monat vorsehe, sei nicht einmal ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt.

Das sei aber „eine planwidrige Regelungslücke“, weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse.

Diese Lücke müsse geschlossen werden. „Das ist eine Pionierentscheidung“, sagte der Sprecher. „So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss.“ Eine Revision wurde zugelassen. (dpa)