Berlin. Rettungsgasse missachtet? So teuer wird es für Autofahrer

Autofahrer, die Rettungsgassen blockieren, müssen ab sofort mit deutlich höheren Strafen rechnen. Sowohl die Bußgelder wie auch die Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg wurden erhöht. Auch wer das Smartphone beim Fahren in der Hand hat, wird härter bestraft.

Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Gasse für Rettungsfahrzeuge bildet, muss statt 20 Euro künftig mindestens 200 Euro zahlen – in schweren Fällen droht sogar eine Geldbuße von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot.

Behinderung von Rettern in der Rettungsgasse wird teuer

Darüber hinaus drohen grundsätzlich 240 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, wenn man einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn verschafft. Dies geht aus einer Übersicht des Bundesverkehrsministeriums zu den neuen Regelungen hervor.

Hier blockiert ein Lkw eine Rettungsgasse

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    Die Neuregelungen folgen auf mehrere Zwischenfällen bei der Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen. In einem besonders dramatischen Fall Anfang Oktober war ein Pkw-Fahrer durch die Rettungsgasse gefahren. Dabei wurde ein Lkw-Fahrer schwer verletzt, der den Pkw-Fahrer von dieser Aktion abhalten wollte.

    Sämtliche Kommunikationsgeräte beim Fahren untersagt

    Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer werden ebenfalls härter bestraft: Statt 60 Euro werden nun 100 Euro fällig, dazu kommt unverändert ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im Fall einer Sachbeschädigung drohen sogar 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

    So lösen Autofahrer Stau aus

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      Neben dem Telefonieren am Steuer ist künftig zudem die Nutzung sämtlicher Kommunikationsgeräte während der Fahrt ausdrücklich untersagt. Das Verbot gilt also auch für Laptops und Tablets. Radfahrer, die gegen das verschärfte Handy-Verbot verstoßen, müssen statt 25 Euro nun 55 Euro zahlen.

      Darüber hinaus gilt ab sofort ein Verhüllungsverbot am Steuer. Während der Fahrt dürfen keine Schleier oder Masken mehr getragen werden, die wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Dadurch soll der Fahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen leichter identifizierbar sein. Wer sich nicht an die neue Regel hält, muss mit 60 Euro Strafe rechnen. (dpa)