Köln. Mehr als acht Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs geht die Suche nach Verantwortlichen in die Endrunde. Es gibt Anklagen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat wegen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs 2009 gegen sieben Personen Anklage erhoben. Das berichtet „Focus online“. Zwei Anwohner waren ums Leben gekommen, der Schaden belief sich auf rund eine Milliarde Euro. Die Bergung der Dokumente aus Deutschlands größtem Kommunalarchiv war ein aufwendiger Prozess.

Im Raum steht Pfusch am Bau durch die beauftragen Unternehmen, Verantwortliche der Kölner Verkehrsbetriebe sollen nur unzureichend kontrolliert haben. Deshalb richtet sich die Anklage laut „Focus online“ gegen zwei Angeschuldigte der Kölner Verkehrsbetriebe und fünf weitere von den Baufirmen. Bilfinger Berger, Züblin sowie Wayss & Freitag hatten eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für den Bau der U-Bahn-Linie im Kölner Zentrum gebildet.

Loch in Wand löste Unterspülung aus

Bauarbeiter hatten im März 2009 kurz vor dem Einsturz einen Wassereinbruch im unteren Bereich der Baustelle bemerkt und die Baugrube fluchtartig verlassen. Warnungen erreichten nicht mehr alle Nachbarn, zwei Männer starben.
Bauarbeiter hatten im März 2009 kurz vor dem Einsturz einen Wassereinbruch im unteren Bereich der Baustelle bemerkt und die Baugrube fluchtartig verlassen. Warnungen erreichten nicht mehr alle Nachbarn, zwei Männer starben. © imago stock&people | imago stock&people

Nach den Erkenntnissen der Ermittler hat ein Fehler beim U-Bahn-Bau zu dem Einsturz geführt: Durch ein Loch in einer unterirdischen Wand konnte demnach so viel Untergrund weggespült werden, dass ein Hohlraum entstand und das Archiv einstürzen ließ. Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft das Gutachten zur Unglücksursache vorgelegt.

Der „Kölner Stadtanzeiger“ hatte 2014 berichtet, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Baugefährdung Ermittlungsverfahren gegen rund 90 Personen eingeleitet hatte. Damit hatte die Behörde eine Verjährung verhindern wollen, nachdem sich bis dato die Ermittlungen nur gegen unbekannt gerichtet hatten. (law)