Göttingen. Ab Freitag dürfen Patienten in vielen Kliniken nur noch in bestimmten Fällen besucht werden. Die Notfallversorgung ist nicht betroffen.

Ab Freitag, 3. Dezember, sind Besucherinnen und Besucher sowie nicht notwendige Begleitpersonen in einigen Krankenhäusern des Regionalen Klinik-Netzwerkes Südniedersachsen nicht mehr zugelassen. Das meldet die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) am Donnerstag. Die Maßnahme diene dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Zu dem Klinik-Netzwerk gehört neben der UMG u.a. auch die Helios Klinik Herzberg/Osterode, in der Besuche unter Einhaltung der 2G-Plus-Plus-Regel nach wie vor möglich sind. Zutritt erhält also nur, wer geimpft oder genesen ist, zusätzlich einen aktuellen Test einer offiziellen Teststelle vorweisen kann und eine FFP2-Maske trägt.

Patientenversorgung nicht betroffen

Der Besuchsstopp berühre nicht die Patientenversorgung: Dazu gehören insbesondere alle Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen.

Wichtig ist: Patientinnen und Patienten, bei denen sich beispielsweise Symptome für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigen, sollen unbedingt die jeweilige Notfallversorgung ihrer Kliniken in Anspruch nehmen. Es ist keineswegs gewollt, auf eine notwendige Behandlung zu verzichten.

Ausnahmen sind möglich

Ausnahmen gelten grundsätzlich für die Begleitung bei Geburten, für notwendige Begleitpersonen von Minderjährigen sowie in palliativmedizinischen Situationen. Dabei ist immer eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regelung plus FFP2-Schutzmaske zugelassen.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, auch in der Herzberger Helios Klinik gelte ein Besuchsstopp. Das war nicht korrekt, es gilt die 2G-Plus-Plus-Regel. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert und bitten den Fehler zu verzeihen.