Göttingen. Es drohe eine Freiheitsstrafe. Die Atteste fielen bei den fast 5.300 Corona-Kontrollen im November im Bereich der Polizeidirektion Göttingen auf.

Fast 5.300 Kontrollen und 1.259 eingeleitete Verfahren – das ist die Bilanz der Corona-Kontrollen im November für den Bereich der Polizeidirektion Göttingen. Darüber informierten die Beamten in einer Mitteilung am Freitagmorgen. Vor dem Hintergrund des neuerlichen bundesweiten Lockdowns appelliert darin Polizeipräsident Uwe Lührig an die Bürger, sich auch künftig an die angeordneten Maßnahmen zu halten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Auch im November nahmen die Dienststellen der Polizeidirektion Göttingen zwischen Hann. Münden im Süden und Hoya im Norden sowie zwischen Walkenried im Osten und Uchte im Westen regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regelungen vor.

1.259 Verfahren durch die Polizei

Ein Teil davon fand zusammen mit den Gesundheits- beziehungsweise Ordnungsämtern statt. Im Rahmen der Kontrollen wurden mehr als 6.000 Maßnahmen getroffen. Dabei wurden die Bürger hauptsächlich auf die Pflicht zum Tragen beziehungsweise das korrekte Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen sowie auf Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen hingewiesen, Identitätsfeststellungen vorgenommen und Platzverweise ausgesprochen.

Insgesamt 1.259 Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz sowie sieben Strafverfahren wurden durch die Polizei eingeleitet, weitere 97 Verfahren durch Vertreter der Gesundheits- und Ordnungsämter im Rahmen von gemeinsamen Kontrollen.

Polizei will weiterhin kontrollieren

Angesichts massiv steigender Infektionszahlen und des daraus resultierenden zweiten großen bundesweiten Lockdowns, der am Mittwoch begann, sowie mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel appelliert Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen, an die Bürger: „Halten Sie sich an die angeordneten Maßnahmen. Nur so können wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen und das Infektionsgeschehen eindämmen.“

Die falschen Atteste sollten von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entbinden.
Die falschen Atteste sollten von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entbinden. © Pexels (Symbol)

Der Großteil der Bevölkerung halte sich zwar an die Vorgaben, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske, dennoch bittet Uwe Lührig weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen der Polizei, die die Einhaltung der Corona-Regeln auch künftig kontrollieren und dort ahnden wird, wo es erforderlich ist.

Gefälschte Atteste vorgelegt

Lührig weist zudem darauf hin, dass den kontrollierenden Beamten im Direktionsbereich zuletzt vereinzelt gefälschte ärztliche Atteste vorgelegt wurden, die von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entbinden sollen. Dazu der Polizeipräsident: „Der Gebrauch von gefälschten Attesten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.“

Nicht nur der Nutzer eines solchen Attests, sondern auch der Aussteller mache sich in diesem Fall strafbar, heißt es vonseiten der Polizei dazu. pol

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