Osterode. Das Gesundheitsamt Göttingen erweitert die Maskenpflicht auf fünf weitere Städte und Gemeinden im Landkreis.

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Corona-Virus. In fünf weiteren Städten und Gemeinden werden Bereiche ausgewiesen, in denen die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet. Neben den Städten Göttingen und Bad Lauterberg sind nun zusätzlich die Städte Osterode, Herzberg, Hann. Münden, Duderstadt und die Gemeinde Seeburg in der Samtgemeinde Radolfshausen von der Allgemeinverfügung erfasst.

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Damit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. Darauf weist der Landkreis hin. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser liegt am Montag, 2. November, bei 65,0.

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Unverändert ist die Maskenpflicht bereits festgelegt für die Stadt Göttingen für die Innenstadt und die Wallanlagen einschließlich des Albaniplatzes; für die Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard. Neu hinzu kommen folgende Bereiche:

– in der Stadt Osterode am Harz die Innenstadt;

– in der Stadt Hann. Münden die Innenstadt sowie Tanzwerder und Doktorwerder;

– in der Stadt Duderstadt der Bereich innerhalb des Walls;

– in der Stadt Herzberg am Harz die Fußgängerzone;

– in der Gemeinde Seeburg der „Traumspielplatz“.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 72 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 48. Sie tritt am Dienstag, 3. November, in Kraft. kic

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