Herzberg. Die mobilen Einrichtungen in Herzberg und Hann. Münden werden seit Montag jeweils im Wechsel aufgebaut, in Herzberg wird immer nachmittags getestet.

Zwei mobile Testzentren für Verdachtsfälle einer Infektion mit dem Coronavirus sind in Betrieb gegangen. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und Landkreis Göttingen haben an den Standorten Herzberg und Hann. Münden entsprechende Einrichtungen aufgebaut (wir berichteten). Damit wird das bestehende Testzentrum am Universitätsklinikum Göttingen ergänzt.

Start war am Montagmorgen um 8 Uhr in Hann. Münden. Dort werden bis zum Mittag Personen getestet, die von den jeweiligen Hausärztinnen und Hausärzten dort verbindlich angemeldet sind. Am Nachmittag wird die mobile Ausstattung nach Herzberg verlegt und dort als mobile Einrichtung für das dortige Testzentrum wieder aufgebaut. Der Wechsel zwischen Hann. Münden (vormittags) und Herzberg (nachmittags) wird bis auf Weiteres beibehalten.

Testzentren nicht eigenmächtig aufsuchen

Die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dürfen nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Die Anmeldung durch Hausärztinnen und Hausärzte ist zwingend erforderlich.

Die Kreisverwaltung gibt in einer aktuellen Pressemitteilung auch allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus: Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet unter: 0551/7075-100. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551/525-4980. Gesonderte Informationen für Selbstständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.

Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker. Es wird von der Kreisverwaltung dringend empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Die KATWARN-App steht im jeweiligen App-Store bereit.

Keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Land Niedersachsen das öffentliche Leben landesweit weiter eingeschränkt. Dies geschieht zum verstärkten Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus; außerdem soll die Dynamik der Ausbreitung des Virus damit verzögert werden. Die Verfügung ist seit Montag, 0 Uhr, in Kraft und endet voraussichtlich mit Ablauf des 18. April.

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Bei Kontakten außerhalb der Wohnung gelten zwingend diese Regeln: In der Öffentlichkeit ist wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; ausgenommen davon sind Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zulässig sind weiterhin notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen. Dazu zählen beispielsweise berufliche Tätigkeiten, körperliche und sportliche Aktivitäten im Freien, der Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit der Besuch nicht gesondert eingeschränkt ist, der Einkauf von Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs und auch der Besuch von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen).

Alle Not-Erlasse als Übersicht auf der Homepage der Stadt Göttingen: https://bit.ly/2wvszzI

Unsere Corona-Übersicht: Corona in Osterode- Ein Überblick über die Situation vor Ort