Berlin. Eindeutig schuldig – und trotzdem nicht zu belangen. Mit diesem Plot spielte der „Polizeiruf: Für Janina“. Es gibt ein reales Vorbild.

Ein junges Mädchen wurde vergewaltigt und ermordet, in der DDR, kurz vor dem Mauerfall. Ein Verdächtiger kam vor Gericht, doch der Prozess endete mit Freispruch. Jetzt, 30 Jahre später, überführt ihn eine DNA-Analyse doch noch. Doch die Justiz kann dem Täter nichts mehr anhaben.

Dieser Fall, mit dem die Ermittler Alexander Bukow (Charly Hübner) und Katrin König (Anneke Kim Sarnau) am Sonntagabend im Rostocker „Polizeiruf: Für Janina“ zu tun hatten, ist durchaus denkbar – und hat sogar ein Vorbild in der Wirklichkeit.

Der rechtliche Hintergrund ist klar: Dass man nicht zweimal für die gleiche Tat vor Gericht gestellt werden kann, steht sogar im Grundgesetz. Dort heißt es in Paragraf 103: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“

Paragraf 103 verbietet erneute Strafverfolgung

Laut Auslegung des Bundesverfassungsgerichts ist der Paragraf nicht allein ein Verbot der Doppelbestrafung. Vielmehr verbietet er grundsätzlich eine erneute Strafverfolgung – also auch bei einem früheren Freispruch.

Grund: Der Betroffene soll vor existenziellen Unsicherheiten eines zweiten Prozesses in derselben Angelegenheit und vor der Willkür des Staates geschützt werden. Ausnahmen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Neue Beweise gehören nicht dazu.

Auch wenn der „Polizeiruf“ etwas anders konstruiert war, so gibt es doch große Parallelen zu einem spektakulären Fall der deutschen Kriminalgeschichte: der Fall Frederike von Möhlmann.

Das ist der Fall Friederike von Möhlmann

Am 4. November 1981 machte sich der 17-jährige Teenager im niedersächsischen Celle nach einer Chorprobe auf den Heimweg ins 14 Kilometer entfernte Dorf Oldau. Frederike wollte nach Hause trampen. Doch sie kam nie bei ihren Eltern an.

Vier Tage später fanden Spaziergänger die Leiche des Mädchens in einem Waldstück. Frederike war vergewaltigt und erstochen worden. Der Täter hatte ihr die Kehle durchgeschnitten.

1982 sprach das Landgericht Lüneburg einen 22-jährigen Einwanderer aus der Osttürkei der Tat schuldig. Ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. In einem neuen Prozess wurde der Angeklagte freigesprochen, aus Mangel an Beweisen. Die DNA-Analyse, inzwischen ein unverzichtbares Instrumente im Strafrecht, wurde erst danach entwickelt.

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War es im „Polizeiruf“ die Mutter des Opfers Janina, die immer wieder Druck auf die Behörden machte, war es im realen Fall Frederike der Vater. Nicht zuletzt auf sein Drängen setzte der niedersächsische Innenminister 2013 eine Sonderkommission ein, die sich dem Falls erneut annahm.

Und tatsächlich: Durch modernste Analysetechniken fanden die Rechtsmediziner Spuren der DNA des früheren Verdächtigen am Slip des toten Mädchens. Ein neuer Prozess jedoch – siehe oben – war ausgeschlossen.

Im „Polizeiruf“ wie im Celler Verfahren galt: Ein neuer Prozess beim gleichen Vorwurf ist möglich, wenn der Verdächtige die Tat gesteht. Dies war weder bei Janina noch bei Frederike der Fall.

Den „Polizeiruf 110: Für Janina“ in der ARD-Mediathek.