Köln. Für den Zweitwohnsitz fällt kein Rundfunkbeitrag an – so hat es Karlsruhe entschieden. Die Befreiung lässt sich online beantragen.

Für den Zweitwohnsitz muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.

Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen.

Rückwirkend zum 18. Juli

Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.

Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. (dpa)