Schöningen. Lediglich der Gottesdienst am Sonntag wird wie geplant stattfinden. Das Konzertprogramm wird auf das kommende Jahr verschoben.

Die Konzerte der 26. Schöninger Orgeltage in der Schöninger Kirche St. Vincenz werden wegen des neuerlichen Corona-Lockdowns abgesagt. „In Absprache mit der Stadt Schöningen, die Mitveranstalter der Reihe ist, haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, bedauert Pfarrer Frank Barche. Lediglich der Gottesdienst am Sonntag, 8. November, mit dem die Orgeltage um 17 Uhr eröffnet werden sollten, werde wie geplant stattfinden.

„Nach Rückversicherung mit dem Kirchenmusikdirektor haben wir ihn in einen musikalischen Gottesdienst umgewandelt“, teilt Barche auf Anfrage mit. Maximal 80 Plätze stehen dafür in St. Vincenz für Besucher zur Verfügung, die sich im Vorfeld eine der Karten gesichert haben. Zu hören sein werden Kompositionen von John Rutter, interpretiert vom Ensemble Audite Voces sowie der Camerata Instrumentale Berlin unter Leitung von Kantor Matthias Laidler. Pröpstin Katja Witte-Knoblauch wird die Predigt halten.

Das für dieses Jahr geplante Konzertprogramm soll auf das kommende Jahr verlegt werden, kündigt der St.-Vincenz-Pfarrer an: „Wer möchte, kann seine bereits erworbenen Karten dafür behalten. Im Vorverkauf waren ja bereits eine ganze Menge Tickets gekauft worden.“ Aber selbstverständlich biete die Gemeinde auch die Rücknahme der Konzertkarten an. „Wer sie lieber zurückgeben möchte, erhält natürlich sein Geld zurück.“

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Auch das Organisationsteam und die Mitwirkenden der Orgeltage bedauern die Absage, „aber im Grunde haben wir immer mit dieser Entwicklung rechnen müssen und in unseren Ankündigungen darauf hingewiesen, dass die Realisierung der Reihe in diesem Jahr immer unter Vorbehalt steht“, sagt Barche. „Deshalb trifft uns der Lockdown jetzt nicht ganz unvorbereitet.“

Neue Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben

Neue Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben auf Basis der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen veröffentlichte das Landeskirchenamt Wolfenbüttel am Dienstag. Danach können Gottesdienste auf Basis des Grundrechts auf Religionsfreiheit weiter durchgeführt werden. Allerdings gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln. So wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten Aufenthaltes in Kirchengebäuden empfohlen. Außerdem ist die Platzierung von Gruppen bis zu zehn Personen ohne Abstand nicht mehr möglich.

„Gemeindegesang soll in Kirchengebäuden weiter unterbleiben, im Freien ist er mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Die Zahl der Teilnehmenden richtet sich nach der Größe der Räume und der möglichen Abstände. Hinsichtlich der Anwesenden wird eine Dokumentation empfohlen“, teilte Michael Strauß, Leiter der Pressestelle, mit.