Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt ergänzt die Niedersächsische Verordnung zur Maskenpflicht – und weitet sie von Mittwoch an aus.

Betroffen sind insbesondere medizinische Dienstleistungen, Behörden, die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen, der Öffentliche Personennahverkehr, die Schülerbeförderung und die Begleitung von Kindern im Rahmen der Notbetreuung.

Die am Montag in Kraft getretene Landesverordnung deckt nach Auffassung des Landkreises „einige Bereiche aus medizinischer Sicht nicht ab, bei denen auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht“. Diese Lücken würden nun per Allgemeinverfügung vom Landkreis geschlossen, hieß es in einer Pressemitteilung. Die kreisweiten Regeln gelten ab Mittwoch, 29. April.

Demzufolge ist eine Alltagsmaske mitzubringen und zu tragen beim Besuch von Behörden, bei der Fahrt im Taxi, an Haltestellen oder an Bahnhofsgleisen. Die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen müssen nun zum Schutz der Kunden auch eine Maske tragen, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Plexiglaswände) getroffen wurden. Auch bei medizinischen Dienstleistungen und therapeutischen Behandlungen, aber auch beim Blutspenden haben sowohl Anbieter als auch Kunden eine Alltagsmaske zu tragen. Beim Betreten von Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sowie beim Ausliefern besteht ebenso eine Maskenpflicht – wie auch in Fahrzeugen zur Schülerbeförderung. Begleitpersonen, die Kinder zur Schule, zu Kitas oder ähnlichen Einrichtungen im Zuge der Notbetreuung bringen oder abholen, haben beim Betreten der Einrichtung eine Maske zu tragen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich keine Maske tragen dürfen, seien ausgenommen. Verstöße werden laut Kreis bis zum 3. Mai noch nicht geahndet, danach droht ein Bußgeld. Die Verfügung gelte zunächst bis 6. Mai.