Osterode. Im Prozess gegen einen 25-Jährigen aus dem Altkreis Osterode wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien erhält der Angeklagte die Mindeststrafe.

Wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte auf seinem Handy musste sich ein Mann aus dem Altkreis Osterode vor dem Amtsgericht Osterode verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen: ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der 25-Jährige aus dem Altkreis Osterode geriet ins Visier der Polizei, weil er über Internetportale Kontakte zu jungen Mädchen gesucht hatte. Ein Elternteil eines der Mädchen erstatte Anzeige bei der Polizei.

Polizei durchsucht Haus und beschlagnahmt Handy

In der Folge kam es zur Hausdurchsuchung bei dem 25-jährigen Mann. Dabei wurde sein Mobiltelefon beschlagnahmt. Darauf entdeckten die Ermittler acht kinderpornografische Dateien.

Da der Mann zuvor nicht wegen solcher Delikte aufgefallen ist, wurde er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. „Das ist die Mindeststrafe für derartige Fälle“, so ein Sprecher des Amtsgerichts auf Nachfrage.

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