Osterode. Polizeibeamte erklären wie man sich am besten verhalten sollte, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer bewusstlos hinter dem Steuer wird.

„Wann war denn Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs?“, eine berechtigte Frage, die ein Polizeibeamter im Gespräch mit unserer Zeitung stellte. Viele hatten ihren letzten Erste-Hilfe-Kurs kurz vor der Führerscheinprüfung, was teilweise schon Jahrzehnte her ist. Doch was ist, wenn man einen Unfall beobachtet und als Ersthelfer vor Ort ist? Kann man dann noch alles abrufen, was man damals gelernt hat?

Diese Fragen mussten sich vermutlich auch die Ersthelfer stellen, die am vergangenen Dienstag auf der B 241 nach einem Unfall sofort zur Stelle waren und bei einem bewusstlosen Fahrzeugführer Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt haben. Durch einen plötzlich eingetretenen Krankheitsfall hinter dem Steuer verlor der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte daraufhin mit der Leitplanke. Sein Leben konnte trotz der schnellen Hilfe nicht mehr gerettet werden.

Es gibt viele Ursachen für Bewusstlosigkeit

Doch woran erkennt man, dass ein Fahrzeugführer das Bewusstsein verloren hat? „Mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit werden bewusstlose Fahrzeugführerende ihren Pkw nicht mehr sicher führen, in der Folge von der Fahrbahn abkommen und verunfallen“, erklärt Jörg Arnecke, Polizeihauptkommissar und Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Göttingen, auf Nachfrage. Es könne auch sein, dass sich zuvor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs verringert, berichtet die Polizei Osterode, die den Unfall am 18. Januar aufgenommen hat.

Die Osteroder Beamten weisen auch darauf hin, dass eine plötzliche Bewusstlosigkeit hinter dem Steuer verschiedene Ursachen haben könne, wie zum Beispiel einen epileptischen Anfall, einen Kreislaufzusammenbruch oder einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. „Das kann immer und überall passieren.“ Auch wenn man selber merkt, dass einem unwohl im Auto wird und man beispielsweise Schweißausbrüche und Herzrasen bekommt, solle man falls möglich die Geschwindigkeit drosseln und das Auto am besten am rechten Fahrbahnrand abstellen.

Genügend Abstand halten zu Fahrzeugen mit auffälliger Fahrweise

Wichtig sei es, zu Verkehrsteilnehmer mit einer auffälligen Fahrweise genügend Abstand zu halten. Das bestätigt auch Arnecke, der betont, dass es von hoher Bedeutung sei, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Wenn man einen anderen Autofahrer beobachtet, der offenbar das Bewusstsein verloren hat, sollte man zudem auf keinen Fall versuchen, es, das Fahrzeug durch einen extra herbeigeführten Unfall auszubremsen. „Das ‘Ausbremsen’ des Pkw ist in dieser Situation nicht zielführend, sondern höchst gefährlich“, so Arnecke.

Vorrangig sei zunächst die Absicherung der Gefahren- oder Unfallstelle und die sofortige Einleitung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. „Das Absichern von Gefahren- bzw. Unfallstellen im öffentlichen Verkehrsraum ist von elementarer Bedeutung.“ Ziel dieser Maßnahme sei es, Folgeunfällen zu verhindern, so der Verkehrssicherheitsberater der Göttinger Polizei.

Absicherung des Unfallortes und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten

Im Notfall gelte es zunächst, Ruhe zu bewahren, den Motor des eigenen Pkw abzustellen und die Warnblinkanlage einzuschalten. Im Anschluss muss die Warnweste angezogen werden, die man im Auto verpflichtend dabei haben muss. Das Warndreieck müsse sichtbar in Richtung des entgegenkommenden Verkehrs aufgestellt werden, 100 Meter vom Unfallort entfernt. Anschließend ist unverzüglich der Notruf (110) zu alarmieren.

Auch wenn der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon etwas her ist, und man eventuell verunsichert ist, ob man einen Fehler machen könnte, sollte man zwingend handeln, so die Beamten der Polizei Osterode. „Man wird das Richtige tun. Tödlich ist, wenn Sie nichts machen.“

Erste-Hilfe-Maßnahmen regelmäßig auffrischen

Zunächst müssten die Vitalfunktionen überprüft werden. Dazu zählen die Atmung, die Körpertemperatur und der Puls. Danach ist der Rettungsdienst (112) zu informieren. Weiter informiert Arnecke darüber, dass Personen, die reanimiert werden müssen, aus dem Auto gezogen werden sollten. Atmende Personen sollten in eine stabile Seitenlage gelegt werden, um die Atemwege frei zu halten. Wenn keine Vitalfunktionen vorhanden sind, muss eine Herzdruckmassage durchgeführt werden. „Wenn es nicht klappt, dann klappt es nicht, aber Sie haben alles versucht“, so die Polizei Osterode.

Wichtig sei es, da sind sich die Beamten aus Göttingen und Osterode einig, wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen regelmäßig aufgefrischt werden. Denn wenn es mal dazu kommen sollte, dass man selber Ersthelfer ist, dann sei man handlungssicher.