Berlin. In Berlin kann der Zuschuss für Heizöl schon beantragt werden - andere Bundesländer haben noch keine Pläne. Zunehmend wird Kritik laut.

In der Energiekrise 2022 waren neben den Gas- primär auch die Pellet- und Heizölkunden von rasant steigenden Energiepreisen betroffen. Im März hat ein Liter Heizöl über zwei Euro gekostet. Der Preis für eine Tonne Holzpellets hat in der Hochphase der Energiekrise zeitweise die Marke von 800 Euro geknackt. Doch im Unterschied zum Gas hat es für die Pellet- und Heizölkunden lange keine Entlastung vom Staat gegeben. Ende Dezember 2022 hat sich die Ampel-Koalition dann auf einen Zuschuss für Heizöl und Pellets einigen können.

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Verband mit Forderung an Politik – was jetzt passieren muss

Zur ab März geltenden Gas- und Strompreisbremse sind mittlerweile alle Details geklärt. Die Preisbremse kommt automatisch und die Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden. Die Pellet- und Heizölkunden müssen ihre Entlastung beantragen. In Berlin kann der Zuschuss für Heizöl und Pellets seit 31. Januar über die Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Doch nicht jeder betroffene Verbraucher profitiert automatisch von der Entlastung – im Gegenteil: Viele Pellet- und Heizölkunden könnten leer ausgehen.

Zum einen müssen die Pellet- und Heizölkunden für den Zuschuss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Schon ein Fehler im Antragsverfahren für den Pellet- oder Heizölzuschuss kann fatale Folgen haben. Dazu kommt: Noch immer gibt es keinen einheitlichen Referenzpreis als Grundlage. Auch die Antragstellung – die jedes Bundesland für sich organisieren muss – ist außer in Berlin immer noch ein großes Fragezeichen. Der "Verband für Energiehandel Südwest-Mitte" (VEH) fordert in einer Mitteilung die Politik und insbesondere die Länder zum Handeln auf.

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Pellet- und Heizölzuschuss gibt es nicht für alle – wer in Deutschland aktuell leer ausgeht

Im Papier heißt es: "Die Länder sollten proaktiv werden und die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen in der Energiekrise unterstützen." Das gehe – das zeige das Beispiel Berlin deutlich. Scharf kritisiert wird vom VEH zudem der Ausschluss der kleinen und mittleren Unternehmen (KUM) vom Zuschuss für Heizöl und Pellets. Das hatte der Haushaltsausschuss der Bundesregierung in seiner Sitzung am 25. Januar beschlossen. Der VEH sieht an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf.

VEH-Geschäftsführer Hans Jürgen-Funke: "„Die Härtefallregelung sollte in unseren Augen ein Werkzeug sein, die Entlastungen für Verbraucher von nicht leitungsgebundenen Energien fair zu gestalten. Indem die Umsetzung verschleppt wird und kleine sowie mittlere Unternehmen nicht bedacht werden, erzeugt sie stattdessen Frustration." Dabei seien viele Betriebe in der Energiekrise auf Anraten der Bundesregierung von Gas auf Heizöl ausgewichen. Viele sehen den Ausschluss der KUM vom Zuschuss daher als unfair an.

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Zeitraum und Ablauf – die Eckpunkte sind bisher bekannt

Aus Sicht vom VEH sollten die alle kleinen und mittleren Unternehmen bei der Entlastung für nicht leitungsgebunde Energieträger eingeschlossen werden. Zügig sollte jetzt zudem ein "Abwicklungsprozedere mit den Ländern vereinbart werden". Einige wenige Eckpunkte sind schon sicher. Der Zuschuss für Pellets und Heizöl soll rückwirkend für den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 ausbezahlt werden. Als Nachweis – dass sich die Kosten im genannten Zeitraum mindestens verdoppelt haben – soll die letzte Pellet- oder Heizölrechnung dienen.

Der Zuschuss für Heizöl und Pellets soll vom Bund finanziert und über die Länder ausbezahlt werden. Auch Mieter sollen vom Pellet- und Heizölzuschuss in Deutschland profitieren. Im Unterschied zum Eigentümer führt der Weg für Sie über den Vermieter. Grundsätzlich immer sollten betroffene Verbraucher ihre Rechnung aus 2022 parat haben. Diese wird als Nachweis benötigt. Wie viel Zuschuss am Ende ausbezahlt wird, hängt primär von den Referenzpreisen ab – erst, wenn dies bekannt sind, lassen sich genauere Aussagen treffen.