Berlin. Viele Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht. Doch nicht immer lohnt sich ein Wechsel. Diese Kassen bieten Versicherten am meisten.

Im Januar wird es für gesetzlich Krankenversicherte immer spannend: Wird es teurer und wie viel? Traditionell erhöhen viele Krankenkassen zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag. In diesem Jahr sind es besonders viele – 66 der 97 gesetzlichen Krankenkassen. Betroffen sind rund 47 Millionen Versicherte.

Manche von ihnen bemerken die Preiserhöhung vielleicht erst auf der Lohnabrechnung Ende Januar – oder gar nicht. Denn anders als sonst müssen die Krankenkassen die Versicherten nicht per Brief informieren, wenn sie im ersten Halbjahr 2023 die Beiträge erhöhen. Ein Hinweis im Mitgliedermagazin oder auf der Kassen-Webseite reicht aus. Diese Ausnahmeregelung soll den Kassen Porto- und Verwaltungskosten sparen, so das Bundesgesundheitsministerium. Die Versicherten gucken dabei in die Röhre.

Krankenkassen: So stark sind die Beiträge 2023 gestiegen

Wie viel tiefer Kassenpatientinnen und -patienten nun in die Tasche greifen müssen, hängt von ihrem Einkommen und ihrer Krankenkasse ab. Im Schnitt ist der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Bei einem Einkommen von 4000 Euro brutto im Monat macht das 144 Euro mehr im Jahr. Es gibt allerdings auch Versicherungen, die ihren Zusatzbeitrag noch stärker erhöht haben. Die Spanne zwischen teuren und günstigen Krankenkassen ist groß: Während etwa bei der BKK VBU 1,8 Prozent Zusatzbeitrag fällig werden, sind es bei BKK Firmus und BKK Gildemeister-Seidensticker nur 0,9 Prozent.

Angestellte und Rentner zahlen nur die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, den Rest übernimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherung. Für Selbstständige ist das Sparpotenzial bei der Wahl der Krankenkasse deshalb besonders groß.

Wer nicht sicher ist, wie teuer die eigene Krankenkasse aktuell ist, kann auf der Webseite der Versicherung nach dem Zusatzbeitrag suchen. Wird man dort nicht fündig, hilft der Geld-Ratgeber Finanztip mit einer Übersicht, die zeigt, welche Kassen ihren Beitrag erhöht haben und welche nicht.

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Höhere Beiträge: Wann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt

Versicherte, die unzufrieden mit Preis, dem Service oder der Leistungsbereitschaft der eigenen Krankenkasse sind, sollten über einen Wechsel nachdenken. Interessant ist dabei nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrags. Mehr lässt sich unter Umständen mit passenden Extras sparen.

Wer beispielsweise regelmäßig zum Yoga oder Rückentraining geht, kann dafür und für andere Gesundheitskurse mehrere Hundert Euro Zuschuss im Jahr bekommen – vorausgesetzt er oder sie wählt die richtige Krankenkasse. Auch kostspielige Reiseimpfungen, etwa für Fernreisen, übernehmen viele Kassen genauso wie zusätzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen oder Extras für werdende Mütter. Versicherte, die jedes Jahr zur professionellen Zahnreinigung gehen, erhalten bei einigen Krankenversicherungen auch dafür einen Zuschuss – 80 bis 100 Euro sind durchaus drin.

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Vergleich: Diese Kassen schneiden bei Preis und Leistung gut ab

Der Geld-Ratgeber Finanztip ermittelt jedes Jahr in einem umfangreichen Vergleich bundesweit geöffnete Krankenkassen mit besonders gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Für die aktuelle Untersuchung hat die Finanztip-Redaktion 30 Merkmale aus acht Kategorien betrachtet: Beitrag, Serviceangebot, Vorsorge, Zähne, Schwangerschaft und Kinder, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz.

Im Finanztip-Vergleich hat die HKK wie im Vorjahr mit Abstand am besten abgeschnitten. Sie konnte nicht nur mit einem günstigen Beitrag punkten, sondern bietet auch ein breites Spektrum an Zusatzleistungen. Auf Platz zwei landete die größte Krankenkasse Deutschlands, die Techniker (TK). Sie erreichte die Höchstwertung in der Kategorie Serviceangebot und ist vergleichsweise günstig. In die Spitzengruppe des Vergleichs schafften es außerdem HEK und Energie-BKK.

Krankenkasse wechseln: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Der Kassenwechsel ist recht einfach. Versicherte melden sich lediglich bei einem neuen Anbieter ihrer Wahl an. Bei den meisten Krankenkassen geht das zum Beispiel auf der Webseite. Die restlichen Formalitäten übernimmt dann die neue Kasse und gibt Bescheid, ob der Wechsel geklappt hat.

Wer zu Jahresbeginn eine Beitragserhöhung bekommen hat, hat bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Das ist aber nur für Menschen relevant, die erst kürzlich die Kasse gewechselt haben. Wer schon mindestens zwölf Monate bei seiner bisherigen Kasse ist, kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Versicherte, die sich noch im Januar eine neue Krankenkasse suchen, können also ab April in den Genuss umfangreicherer Leistungen kommen.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.