Berlin. Die Arbeitszeit ist nun genau zu erfassen. Das ist richtig. Betriebe und Beschäftigte müssen eine sinnvolle Umsetzung finden.

Es ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, dass ihre Arbeitszeit künftig genau erfasst werden muss. Das dürfte das Arbeitsleben für Millionen von Menschen verändern. In vielen Berufen sind Überstunden schließlich die Regel. Etwa 4,5 Millionen Menschen arbeiten mehr, als in ihrem Arbeitsvertrag vorgeschrieben ist. Knapp ein Viertel der Beschäftigten, die länger als vertraglich vereinbart arbeiten, bekommen diese Mehrarbeit aber weder bezahlt noch an anderen Tagen als Freizeit ausgeglichen.

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Jan Dörner, Politikredakteur Funke Zentralredaktion
Jan Dörner, Politikredakteur Funke Zentralredaktion © Privat | Privat

Arbeitszeiterfassung: Ohne staatliche Kontrolle bringt die Regelung wenig

Besonders für diese Arbeitnehmer ist es wichtig, dass nun die Arbeitgeber in der Pflicht stehen, die Stunden ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Die Neuregelung hilft also, dass Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.

Allerdings: Ohne staatliche Kontrolle der Arbeitszeiten und gegebenenfalls Geldbußen nutzen auch akribisch notierte Stunden auf dem Zettel, in der App oder anhand einer digitalen Stechuhr nichts. Das gilt vor allem für Branchen, in denen die Grenze zwischen Arbeit und Ausbeutung ohnehin nur schwer zu erkennen ist.

Betriebe und Angestellte müssen gemeinsam sinnvolle Umsetzung finden

Das Bundesarbeitsgericht lässt Spielräume, wie die Vorgaben umgesetzt werden können. Gerade in Zeiten des digitalen Arbeitens auch von zu Hause ist dies richtig. Für viele Betriebe kommt es daher darauf an, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam eine sinnvolle und faire Umsetzung finden.

Eine besondere Rolle kommt dabei den Betriebsräten zu. Weder hilft es, wenn die Betriebe in Bürokratie ersticken. Noch hilft es, wenn Arbeitnehmer zwar ihre Arbeitszeit minutengenau erfassen, jegliche Flexibilität aber verloren geht, wie sie das Vertrauen zwischen Firma und Beschäftigten bisher vielerorts ermöglicht.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.