Berlin. Nicht überall gibt es den Feiertagsbonus. Doch in diesen Branchen zahlen Arbeitgebende sogar überdurchschnittlich viel Weihnachtsgeld.

Es versüßt manchem die Adventszeit und steigert die Vorfreude auf die Feiertage – das Weihnachtsgeld. Auch 2022 können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder auf den Bonus freuen. Doch nicht alle erhalten die Sonderzahlung am Ende des Jahres. Laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) bekommen nur 53 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld.

Hinzu kommt, dass die Höhe des Weihnachtsgelds je nach Branche stark variiert. In manchen Unternehmen gibt es überdurchschnittlich viel Weihnachtsgeld. In anderen Branchen gibt es vergleichsweise wenig oder gar keine Sonderzahlung.

Weihnachtsgeld: Tarif-Beschäftigte haben die größte Chance

Generell stünden die Chancen auf ein Weihnachtsgeld am höchsten, „wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist“, erklärt der Leiter des WSI, Prof. Dr. Thorsten Schulten. Die Höhe des Weihnachtsgelds ist nicht nur von der Branche, sondern auch der rechtlichen Grundlage abhängig. So können Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld aufgrund eines Tarifvertrags höher ausfallen als in Betrieben mit abweichendem oder ohne Tarifvertrag.

Laut Lohnspiegel.de erhalten 77 Prozent der Beschäftigen in Betrieben mit Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld. Wohingegen nur 41 Prozent der Beschäftigen in Betrieben ohne Tarifvertrag die Sonderzahlung erhalten. Doch mit Blick auf die Einkommenseinbußen in der Krise sei das Weihnachtsgeld besonders wichtig, so Schulten.

In diesen Branchen gibt es am meisten Weihnachtsgeld

Auch wenn im Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld vorgesehen ist, kann die Höhe je nach Branche variieren. Laut dem Statistischen Bundesamt erhielten alle Beschäftigten im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ 2021 ein überdurchschnittlich hohes Weihnachtsgeld in Höhe von 5651 Euro. Auch im Bereich „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine überdurchschnittliche Sonderzahlung in Höhe von 5369 Euro und im Bereich „Energieversorgung“ 5171 Euro. In beiden Branchen erhalten mit 98,8 und 98 Prozent fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weihnachtsgeld.

In den Branchen „Herstellung von Bekleidung“ und „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ erhalten die Beschäftigten ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2676 Euro und 2519 Euro. Dabei erhalten im Bereich Kleidung alle Beschäftigten eine Sonderzahlung, wohingegen nur 82,4 Prozent der Angestellten im Bereich Nahrungs- und Futtermittel Weihnachtsgeld bekommen.

Im Bereich „Gastgewerbe“ erhalten 92,4 Prozent der Tarifbeschäftigten 861 Euro Weihnachtsgeld. Eine unterdurchschnittliche Sonderzahlung, doch am wenigsten bekommen Beschäftigte im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ mit einem Weihnachtsgeld von 301 Euro. 99 Prozent der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch.

Weihnachtsgeld: Von welchen Faktoren ist die Zahlung abhängig?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht. Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

In manchen Fällen kann aber ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen. So etwa, wenn im Arbeitsvertrag die Zahlung zugesichert wurde oder das Weihnachtsgeld im Tarifvertrag festgelegt wurde. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen drei Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, haben weiterhin Anspruch auf die Sonderzahlung, da es sich um eine „betriebliche Übung“ handelt.

Wenn in einem Betrieb alle Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommen, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass einzelne nicht von der Zahlung ausgeschlossen werden dürfen, zumindest nicht ohne triftigen Grund.

Neben der rechtlichen Grundlage gibt es laut WSI weitere Faktoren, welche die Chance auf Weihnachtsgeld beeinflussen. Dazu gehört die Lage des Betriebs in Ost- oder Westdeutschland, das Geschlecht (Männer erhalten öfters Weihnachtsgeld als Frauen) sowie das Anstellungsverhältnis (Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet etc.).

Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden?

Ja, Weihnachtsgeld muss voll versteuert werden, auch wenn es kein Arbeitslohn ist. Dazu wird zunächst der voraussichtliche Jahreslohn ohne Weihnachtsgeld ermittelt und die Lohnsteuer daraus abgeleitet. In einem zweiten Schritt wird der Jahreslohn inklusive des Weihnachtsgelds ermittelt und auch daraus wieder die Lohnsteuer abgleitet. Die Differenz der beiden Lohnsteuerbeträge entspricht der Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld abgezogen wird.

Hinzu kommt, dass durch die Einmalzahlung der Steuersatz steigt. Das Weihnachtsgeld wird also höher versteuert als der normale Lohn. Dadurch bleibt oft weniger vom Geld übrig als zunächst angenommen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.