München. Wegen Körperverletzung stand Jérôme Boateng vor Gericht. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt – und gilt fortan als vorbestraft.

Das Landgericht München I hat den Fußballspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige seine damalige Freundin 2018 während eines gemeinsamen Karibik-Urlaubs geschlagen, verletzt und beleidigt hat. "Für uns ist der Sachverhalt klar", zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Richter Andreas Forstner.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht München Boateng in dem Fall zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Trotz der geringeren Strafe dürfte sich dieser Schritt für den Fußballer nicht gelohnt haben.

Urteil gegen Jérôme Boateng: Fußballer ist nun vorbestraft

Denn während er im ersten Urteil zu 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verurteilt worden war, entschied sich das Gericht nun für eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro. Damit fällt die Gesamtsummer zwar geringer aus – sie dürfte den Top-Verdiener, der laut Verteidigung bei seinem Verein Olympique Lyon 240.000 Euro netto pro Monat verdient, aber so oder so nicht allzu schwer treffen.

Der Nachteil am neuen Urteil ist jedoch, dass Boateng laut diesem nun als vorbestraft gilt. Zudem sprach ihn das Gericht in zwei Fällen der Körperverletzung schuldig – in der vorherigen Instanz war es nur ein Fall gewesen. Mehr zum Thema: Jérôme Boateng trifft auf Ex-Freundin – Showdown vor Gericht?

Verteidigung beklagt Vorverurteilung im Fall Boateng

Boatengs Verteidiger hatten während des Prozesses einen Freispruch beantragt. Ihr Argument: Die Ex-Freundin habe die Vorwürfe im "Kampf um die Kinder" erfunden. Zudem beklagten die Anwälte eine Vorverurteilung ihres Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und eine Geldauflagen von 1,5 Millionen Euro gefordert. Der zu verhandelnde Vorfall sei nur "die Spitze des Eisbergs" in einer von Gewalt geprägten Beziehung gewesen. (nfz/mit dpa)

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