Berlin. Ab dem 1. Oktober ändern sich die Bedingungen für die Impfzertifikate. Wer ab dann als “vollständig geimpft“ gilt – und wer nicht.

  • Ab dem Oktober gibt es Änderungen beim Impfstatus: Denn dann gilt ein neues Infektionsschutzgesetz
  • Es kann passieren, dass viele, die vorher noch als voll geimpft galten, nun keinen Impfstatus mehr haben und weitere Nachweise brauchen
  • Wir zeigen, was sich alles ab Oktober ändert

Die Bundesregierung hat einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Corona-Regeln bestimmt. Er soll bis April 2023 gültig sein und besagt beispielsweise, dass für den Fernverkehr bundesweit nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht besteht. Doch auch beim Corona-Impfzertifikat steht ab dem 1. Oktober eine wichtige Änderung bevor. Für manche Geimpfte könnte das bedeuten, dass sie nach dem September nicht mehr als "vollständig geimpft" gelten.

Zuvor hatte eine Änderung im Infektionsschutzgesetz vom 19. März 2022 festgelegt, wer "vollständig geimpft" ist und wer nicht. Bis zum 30. September sind diese Bedingungen erfüllt, wenn eine Person zwei Corona-Impfungen erhalten hat ODER wenn sie drei Corona-Impfungen ("Booster") erhalten hat ODER wenn sie eine Corona-Impfung erhalten hat.

Biontech und Co.: Wer nicht mehr als geimpft gilt

Einmalig Geimpfte müssen bis zum 30. September allerdings zusätzliche Nachweise vorlegen, um als "vollständig geimpft" zu gelten:

  • einen positiven Antikörpertest ODER
  • eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der ersten Impfung ODER
  • eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der ersten Impfung.

Bei letzterer Option muss der Test allerdings mindestens 28 Tage zurückliegen.

Corona-Impzertifikat: Wer gilt ab 1. Oktober als "vollständig geimpft"?

Ab dem 1. Oktober ändern sich nun die Bestimmungen vom 19. März 2022. Dann kann es passieren, dass Personen, die den ganzen Sommer einen "vollständigen Impfschutz" hatten, über kein gültiges Corona-Impfzertifikat mehr verfügen. Welche Bedingungen gelten ab dann?

Ab dem 1. Oktober als "vollständig geimpft" gilt:

  • wer drei Einzelimpfungen hatte, wobei die dritte Impfung (der "erste Booster") mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein muss
  • wer zwei Einzelimpfungen hatte und ZUSÄTZLICH einen der folgenden drei Nachweise:
  1. ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
  2. eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
  3. eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der zweiten Impfung, der Test muss allerdings mindestens 28 Tage zurückliegen
Ab dem 1. Oktober ändern sich die Bedingungen für einen vollständigen Impfschutz
Ab dem 1. Oktober ändern sich die Bedingungen für einen vollständigen Impfschutz © dpa

Corona-Impfzertifikat: Wer braucht jetzt eine erste Booster-Impfung?

Mit der neuen Regelung schränkt die Bundesregierung die Gruppe der "vollständig Geimpften" ein. Wer keine erste Booster-Impfung hatte und auch noch nicht nachweislich an Covid-19 erkrankt war, hat ab Oktober in Deutschland keinen vollständigen Impfschutz mehr. Doch in welchen Fällen braucht man einen ersten Booster, um weiterhin ein gültiges Corona-Impfzertifikat zu haben?

Den ersten Booster für den Impfstatus brauchen ab dem 1. Oktober alle, die:

  • zweimal geimpft sind und keine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten
  • einmal geimpft sind – auch, wenn sie nachweislich ein- oder sogar mehrmals an Covid erkrankt waren

Corona-Impfzertifikat: Wofür braucht man es?

Ein gültiges Corona-Impfzertifikat ist vor allem dort wichtig, wo eine Person einen Nachweis über ihren Impfstatus erbringen muss. Das betrifft vor allem Veranstaltungen und Orte, die eine 2G- oder 3G-Regelung nutzen. Allerdings gelten in Deutschland derzeit keine solcher Zutrittsbeschränkungen mehr. Auch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spielt der Impfstatus eine Rolle. (reba)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.