Berlin. Durch das dritte Entlastungspaket erhalten auch Rentner und Studenten die Energiepauschale. Doch eine Gruppe bleibt benachteiligt.

  • Während Millionen Berufstätige im September die Energiepauschale erhalten, gehen viele Rentner und Studenten zunächst leer aus
  • Doch durch das dritte Entlastungspaket bekommen auch sie den Zuschuss
  • Wie erhalten Rentner die Energiepauschale? Und wie viel Geld gibt es für Studenten? Die wichtigsten Infos

Um die Folgen von Inflation und Preisspirale im Energiesektor abzumildern, half die Bundesregierung im zweiten Entlastungspaket mit der Energiepreispauschale (EPP). Profitiert haben davon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Dafür fielen bisher die meisten Studierenden sowie Rentnerinnen und Rentner unter den Tisch. Im dritten Hilfspaket wurden nun auch sie mit einer Energiepauschale bedacht. Die Unterstützung fällt jedoch unterschiedlich hoch aus.

300 Euro gibt es über die Lohnabrechnung im September zusätzlich für alle Erwerbstätigen. Damit hilft die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz dem Gros der Bevölkerung. Kritik zog die Ampel-Koalition nach der Ankündigung allerdings auf sich, weil sie Menschen ohne feste Anstellung nicht berücksichtigte. Vor allem Rentner und Studierende leiden unter den inflationären Energiekosten. Ihnen soll nun geholfen werden.

Energiepauschale fällt für Rentner und Studenten unterschiedlich aus

Dieselben 300 Euro, die Arbeitnehmer zur Unterstützung erhalten, sollen auch Empfängern der Rente sowie Pensionären zugute kommen. Bisher hatte nur Anspruch, wer nebenbei berufstätig war. Nun soll die Rentenversicherung die Energiepauschale ab 1. Dezember an die Ruheständler auszahlen.

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Studierende hingegen sollen nur 200 Euro erhalten. Wann und wie die Einmalzahlung ausgezahlt werden soll, ist unklar. Zur Klärung stehen der Bundesregierung noch Gespräche mit den Ländern bevor. Studenten in Teilzeit-Jobs und Werkstudenten waren zuvor schon für die Energiepauschale berechtigt. Außerdem waren Bafög-Empfänger über den Heizkostenzuschuss unterstützt worden. Warum Studierende weniger Geld erhalten, darüber gibt es von der Bundesregierung noch keine Aussage.

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Hilfsgelder sind steuerpflichtig – Geringe Einkommen profitieren mehr

Die Einmalzahlungen sind jeweils steuerpflichtig, müssen also teilweise direkt wieder an den Fiskus abgeführt werden. Menschen mit kleiner Rente profitieren von der Energiepauschale mehr: "Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker", heißt es in dem Papier, dass der Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket veröffentlichte.

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Berechtigt sind allerdings nur Menschen, die noch keine Energiepauschale erhalten haben. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, die die Pauschale schon geltend gemacht haben, können ebensowenig auf eine zweite Zahlung hoffen, wie Rentner, die die Pauschale über den Minijob bezogen haben.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.