Berlin. Die Preise für Schulmaterial sind hoch – für Hartz-IV-Empfänger mit Kindern oft zu hoch. Wir zeigen, welche Hilfen es aktuell gibt.

  • Die anhaltend hohen Preise machen auch vor Schulbedarf nicht Halt
  • Hefte, Stifte und Rucksäcke sind so teuer wie noch nie
  • Für Hartz-IV-Familien kann das zum Problem werden: Wir zeigen, wo es Hilfe gibt

Bildung ist in Deutschland kostenlos – zumindest in der Theorie. Denn auch wenn an öffentlichen Schulen keine Gebühren anfallen, müssen Eltern viel Geld ausgeben, bis der Nachwuchs den Abschluss macht. Bereits 2015 kam die Diakonie Niedersachsen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Familien in dem Bundesland pro Jahr und Kind im Schnitt 214 Euro allein für Schulmaterialien ausgeben. Für viele Menschen, besonders jene mit geringem Einkommen und Hartz-IV-Empfänger, ist das schlicht zu viel – zumal die Preise seit 2015 deutlich gestiegen sind.

Zu teuer für Hartz-IV-Empfänger: Was kostet die Schule in Deutschland?

Doch wie hoch sind die Kosten für ein Schulkind genau? Dazu gibt es diverse Erhebungen, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So nennt die Sparkasse auf ihrer Webseite den Wert von rund 21.000 Euro, die Eltern im Schnitt pro Kind für die gesamte Schulzeit ausgeben. Mit eingerechnet sind dabei aber auch Kosten für festliche Kleidung zur Einschulung, einen Schreibtisch und die Brotdose.

Auf einen deutlich geringeren, wenn auch noch immer hohen Wert kommt das Vergleichsportal Verivox, das von etwa 1.000 Euro pro Schuljahr ausgeht. Das wären auf die Zeit von der Einschulung bis zum Abitur gerechnet mindestens 12.000 Euro. Besonders hoch zu Buche schlägt laut Sparkasse dabei die Einschulung, für die Eltern rund 1.000 Euro ausgeben müssen, weil vieles neu angeschafft werden muss.

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Preise für Schulmaterialien steigen – Hartz-IV-Empfänger leiden besonders

Von kostenloser Bildung kann also nicht die Rede sein. Und das Problem verschärft sich derzeit noch weiter, sind die Preise doch in den vergangenen Monaten durch die Inflation so stark angestiegen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Davon sind auch Schulmaterialien nicht ausgenommen:

  • Rucksäcke und Schultaschen kosten laut dem Statistischen Bundesamt derzeit rund 4,7 Prozent mehr als noch vor einem Jahr.
  • Noch etwas höher ist die Verteuerung bei Stiften und Farbkästen. Sie liegt bei etwa 5,2 Prozent.
  • Weil Papier zum knappen Rohstoff wird, ist die Preissteigerung bei Schulheften und Blöcken besonders hoch: Sie beträgt im Vergleich zum Vorjahr rund 13,6 Prozent.

Viele Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen fragen sich angesichts der hohen Preise, wie sie ihren Kindern eine gute Schulbildung ermöglichen sollen. Denn das Geld, das ihnen zur Verfügung steht, reicht meist nicht aus, um die Kosten zu decken.

Kosten für Schulmaterialien und Ausflüge: Diese Hilfen gibt es für Hartz-IV-Empfänger

Zwar gibt es für Schulkinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, pro Jahr 156 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses sogenannte "Schulstarterpaket" reicht aber in der Regel nicht aus, um die anfallenden Kosten für Hefte, Stifte und weitere Materialien zu decken. Darüber hinaus gibt es auch einen monatlichen Betrag, der Hartz-IV-Familien für sogenannte Bildungsmaterialien zur Verfügung gestellt wird. Der liegt aber bei nur 79 Cent pro Kind, was aktuell weniger ist, als zum Teil für ein einziges Heft fällig wird.

Folgende Unterstützungsangebote gibt es:

  • Ausflüge und Klassenfahrten werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen. Eine Höchstgrenze gibt es dabei nicht. Allerdings zahlt der Staat nur für die Kosten, die durch die Schule abgerechnet werden. Zusätzliches "Taschengeld" für Ausgaben vor Ort gibt es nicht.
  • Fahrtkosten zur Schule werden bezuschusst, wenn die Kosten nicht ohnehin von der Stadt oder der Gemeinde übernommen werden.
  • Kosten für Nachhilfe werden übernommen. Es ist nicht notwendig, dass das Kind unmittelbar "versetzungsgefährdet" ist, um die sogenannte "Lernförderung" zu erhalten.
  • Alle Aufwendungen für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder im Hort werden übernommen. Einen Eigenanteil gibt es nicht mehr.
  • In Bundesländern, in denen Schulbücher nicht ohnehin kostenlos zur Verfügung gestellt werden, übernimmt das Jobcenter die anfallenden Kosten. Diese können als Mehraufwand beantragt werden.

Hartz IV: Unterstützung muss beim Jobcenter beantragt werden

Beantragt werden die Leistungen beim jeweils zuständigen Jobcenter. Dort kann auch ein Antrag auf Mehraufwand gestellt werden, wenn die tatsächlichen Kosten die gezahlten Leistungen überschreiten. In diesem Fall wird jedoch genau überprüft, ob das Jobcenter die Ausgaben auch wirklich übernimmt. Auch interessant: Hartz IV – Wann zahlt das Jobcenter für einen Laptop für's Kind?

Zusätzlich zu den staatlichen Leistungen gibt es an vielen Schulen weitere Unterstützungsangebote für Familien mit geringem Einkommen. Diese werden meist von den Fördervereinen getragen und variieren daher von Schule zu Schule.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.