Berlin. Mails, Online-Verträge, soziale Netzwerke: Was soll damit nach dem Ableben passieren? So regelt man den digitalen Nachlass frühzeitig.

Erinnert Facebook daran, dass ein geliebter Mensch Geburtstag hat, dann ist man mitunter dankbar für die Gedächtnisstütze. Was aber, wenn die Person vor einiger Zeit verstorben ist, aber als Nutzerprofil im sozialen Netzwerk noch immer quicklebendig scheint? Dann kann das bei Hinterbliebenen die Trauer über den Verlust wieder hervorrufen.

Das passiert häufiger, als man denkt: Denn während sich viele Gedanken machen, was eines Tages mit ihrem Geld sowie ihren weiteren Vermögen und Habseligkeiten passieren soll, wenn es sie mal nicht mehr gibt, sieht das beim digitalen Nachlass noch anders aus: Erst vier von zehn Internetnutzerinnen und -nutzern kümmern sich um ihr digitales Erbe. Zwei Drittel (64 Prozent) sagten, dass ihnen Informationen dazu fehlten, wie denn der digitale Nachlass überhaupt zu regeln sei. Das ergab Ende 2021 eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom.

Dabei verfügt die Mehrheit heute über mindestens ein Mailkonto, ist in sozialen Netzwerken von Facebook bis Instagram aktiv und besitzt wichtige Online-Zugänge vom Telefonanbieter über das Banking bis zum Videostreaming-Abo. Was aber geschieht damit nach dem eigenen Ableben? Welche Angehörigen oder Vertrauenspersonen sollen Zugang bekommen? Wir erklären, wie man schon zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass regelt, an welche Posten man dabei denken sollte und was bei sozialen Netzwerken zu beachten ist.

Digitales Erbe: Hinterbliebene kommen für auflaufende Kosten auf

„Wer das Internet nutzt, verfügt heute in der Regel über eine Vielzahl an Accounts. Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzt, was nach dem eigenen Tod damit geschehen soll“, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder die Studie. „Dabei geht es um zwei Dinge: Angehörigen emotionale Belastung und die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern zu ersparen. Und darum, dass kostenpflichtige Dienste und Abos im Netz schnell und unkompliziert gekündigt werden können.“

Die Rechtslage besagt: Sofern zu Lebzeiten nichts anderes verfügt wurde, gehen Endgeräte wie Handy oder PC sowie Verträge zum Beispiel mit Handy- oder DSL-Anbieter sowie mit sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram und Co.) auf die Erben über. Dazu fällte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 ein Grundsatzurteil.

Heißt: Die meisten laufenden Verträge wie Abos, Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und Versicherungen bleiben als Erblast bei den Hinterbliebenen. Sie müssen für laufende Kosten aufkommen. Bleiben Verträge unentdeckt, kann durch monatliche Rechnungen schnell ein Kostenberg entstehen.

Drei praktische Methoden für den digitalen Nachlass

Unerlässlich daher, dass Erben erst einmal Kenntnis haben, welche Internetverträge, -abos und Nutzerprofile überhaupt bestehen. Umgekehrt kann jeder auch zu Lebzeiten verhindern, dass bestimmte sensi­ble Daten vererbt werden, indem man festlegt, was damit nach dem eigenen Tod passiert.

Grundsätzlich bieten sich drei Wege an, den eigenen digitalen Nachlass zu regeln: Man kann, auf langlebigem Papier oder digital, einfach eine Liste bestehender Konten bei Online-Diensten erstellen. So verfährt laut Bitkom-Studie gut jeder Zweite (53 Prozent). Wer Vertrauten später auch Zugang gewähren möchte, kann die Zugangsdaten dazuschreiben und die Liste an einem sicheren Ort verwahren.

Eine Alternative ist, das digitale Erbe im Rahmen des handschriftlichen Testaments mit zu regeln (laut Bitkom 22 Prozent). Das Dokument kann zu Hause, bei einem Notar oder einem Nachlassverwalter verwahrt werden. Letztere können auf Wunsch nach dem eigenen Tod auch sensible Dateien oder ganze Datenträger vernichten oder konservieren lassen.

Noch kaum verbreitet (4 Prozent) ist die Praxis, kommerzielle Plattformen oder Apps für die digitale Nachlassplanung zu nutzen. Beispiel: Passwortmanager wie KeePass, LastPass oder 1Password (teils gratis), in denen alle Online-Konten samt Zugangsdaten übersichtlich und verschlüsselt hinterlegt sind. Das „Master-Passwort“ erhält dann die Vertrauensperson. Hinterlegt man seine Daten lieber auf USB-Sticks, sollten diese in einem Bankschließfach oder Tresor verwahrt werden, rät die Verbraucherzentrale.

Wer soll später mal Zugang zu meinem digitalen Nachlass haben? Das lässt sich zum Beispiel handschriftlich im eigenen Testament verfügen.
Wer soll später mal Zugang zu meinem digitalen Nachlass haben? Das lässt sich zum Beispiel handschriftlich im eigenen Testament verfügen. © iStock | istock

Testament: Erben haben es bei Online-Vertragspartnern leichter

Laut Bitkom macht so ein digitaler Nachlass den Hinterbliebenen die Kommunikation mit den Vertragspartnern deutlich einfacher. „Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt“, schreibt der Verband.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt generell, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um das digitale Leben zu betrauen. Dies solle man schriftlich in einer Vollmacht festhalten, die „über den Tod hinaus“ Gültigkeit hat. Eine Muster-Vollmacht und eine Musterliste für digitale Konten bieten die Verbraucherschützer zum Herunterladen.

Facebook oder Instagram nach dem Tod: Nachlasskontakt und Gedenkstatus

Google, Facebook und Apple mit Millionen Nutzern in Deutschland bieten die Option, in den Einstellungen zur Privatsphäre selbst festzulegen, was mit dem eigenen Profil nach dem Ableben passieren soll (etwa komplette Löschung) oder welche Person dann Zugriff erhalten soll.

Bei Facebook etwa darf der Nachlasskontakt das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren. Das Lesen von dessen privaten Chats ist aber nicht möglich. Neben der Löschung des Profils gibt es sogar die Möglichkeit, einen Gedenkstatus einzurichten. Die Inhalte des Profils bleiben dabei erhalten. Familie oder Freunde können in der Chronik dann Erinnerungen teilen.

Digitalen Nachlass nicht veralten lassen

Einmal erstellt, sollten Listen und Vollmachten zum digitalen Erbe laut Experten regelmäßig auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Zumal im heutigen digitalen Alltag vieler Menschen stetig wichtige Bereiche mit sensi­blen Daten dazukommen: Fitness-Armbänder (Wearables) speichern Gesundheitsdaten bei App-Anbietern, Smarthome-Anwendungen steuern vielfach schon das gesamte Zuhause.

Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten, beispielsweise das Leipziger Start-up Memoresa. Die Sicherheit und Langlebigkeit solcher Anbieter lässt sich jedoch nur schwer beurteilen. Die Verbraucherzentrale rät, vor der Beauftragung kommerzieller Nachlassverwalter sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten zu erkundigen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.