Berlin. Karl Lauterbach und Marco Buschmann verhandeln über die Corona-Regeln für den Herbst. Diese Maßnahmen wollen sie im Herbst umsetzen.

  • Die Vorbereitungen für den Herbst und Winter laufen: Nun gibt es einen Entwurf für neue Corona-Regeln
  • Unter anderem sehen die Vorschläge auch eine Maskenpflicht in Innenräumen vor
  • Welche Regeln im Herbst und Winter gelten sollen

Welche Regeln gelten im Corona-Herbst? Maskenpflicht? Obergrenzen? 3G-Nachweise? Seit Wochen verhandeln Gesundheitsminister Karl-Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) über den Ampel-Kurs für den dritten Pandemiewinter. Am Mittwoch stellten die beiden zusammen mit Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) ihr Kompromisspaket zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vor. Das wichtigste Mittel im Kampf gegen die Pandemie wird die Maskenpflicht. Was sicher kommt, was vielleicht kommt – und was wegfällt:

Die Ampel setzt auf das Prinzip Winterreifen. Kommt der Herbst, kommen die Schutzvorkehrungen. Von Oktober bis Ostern (7. April) soll eine bundesweite Maskenpflicht in Flügen und Fernzügen gelten. Eine Masken- und Testpflicht gilt dann auch für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen und für ambulante Pflegedienste. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für frisch Geimpfte und Genesene.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die Regeln sollen ab 1. Oktober unabhängig von der Inzidenz gelten. Die Bundesregierung rechnet allerdings damit, dass es im Herbst eine neue Infektionswelle mit einer besonderen Belastung des Gesundheitssystems geben werde.

Corona: Über einige Regeln können die Länder selbst bestimmen

Zudem gibt es optionale Schutzmaßnahmen, die die Landesregierungen per Verordnung verhängen können: Dazu gehören die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Für eine ganze Reihe von Personen soll es dann aber Ausnahmen geben: Wer über einen frischen Corona-Test verfügt, wer innerhalb der vergangenen 90 Tage von einer Covid-Erkrankung genesen ist oder wer vollständig geimpft ist (wobei die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegen darf) braucht in vielen Fällen keine Maske. Dies soll etwa bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen gelten, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Restaurants und Bars.

Lauterbach verspricht sich durch die Ausnahmeregeln für frisch Geimpfte einen zusätzlichen Anreiz für dritte, vierte und demnächst auch fünfte Impfungen.

Corona-Regeln in Schulen und Kitas: Testpflichten möglich

Für Schulen und Kitas gilt: Wenn die Länder wollen, kann es Testpflichten für Kinder und Erwachsene geben. Ebenso sollen die Länder eine Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr verhängen können. Aber ausdrücklich nur dann, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Präsenz-Unterrichts erforderlich sein sollte. Kinder, so Justizminister Buschmann, hätten ein Recht auf einen möglichst unbeschwerten Schulalltag. „Schulschließungen darf es deshalb nicht geben. Auch eine pauschale Maskenpflicht an Schulen wäre nicht angemessen.“

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). © Bernd von Jutrczenka/dpa

Diese Corona-Maßnahmen können zusätzlich angeordnet werden

Sollten diese pandemischen Winterreifen nicht ausreichen, könnten Schneeketten aufgezogen werden, so Kanzleramtschef Schmidt. Konkret: Sollten die Landesparlamente für das gesamte Bundesland oder eine Region anhand gesetzlich geregelter Indikatoren eine Gefahr für das Gesundheitssystem oder die sonstige kritische Infrastruktur wie Feuerwehr oder Polizei feststellen, können dort weitergehende Maßnahmen angeordnet werden:

  1. In solchen Fällen kann es sogar eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich geben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  2. Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  3. Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in Restaurants, Clubs oder Theatern.

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Kontaktbeschränkungen und Lockdowns wird es erstmal nicht geben

Mit anderen Worten: Beschränkungen für private Zusammenkünfte soll es nicht mehr geben, auch harte Maßnahmen wie Betriebsschließungen, geschlossene Schulen oder Ausgangssperren sind nicht mehr im Instrumentenkasten für die Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Bundeseinheitliche Kriterien wie Grenzwerte für Infektionen oder Krankenhausbelegungen soll es ebenfalls nicht mehr geben. Allerdings können die Länder solche Werte festlegen, auch in Form eigener Stufenpläne. „Wir nehmen die Pandemie weiter ernst“, sagte Buschmann, fügte aber hinzu: „Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst.“ Auch im Herbst und Winter dürfe es daher Freiheitseinschränkungen „nur geben, wenn sie erforderlich sind“.

Es war ein seltsamer Auftritt: Weil Marco Buschmann und Wolfgang Schmidt noch im Urlaub sind, traten die drei Ampel-Politiker nicht zu dritt in Berlin auf, stattdessen wurden Journalisten am Mittag zu einem Videoformat eingeladen. Seltsam für eine Koalition, die sich hohe Ziele für die Kommunikation und Transparenz ihrer Politik gesetzt hatte. Auch das selbstgesteckte Ziel, die Eckpunkte bis Ende Juli vorzustellen, rissen Buschmann und Lauterbach. Eine Rolle dürfte dabei gespielt haben, dass der Justizminister Mitte Juli an Corona erkrankt war.

So sieht der Zeitplan für die neuen Corona-Regeln aus

Lauterbach hatte sich schon Anfang der Woche im Interview mit dieser Redaktion zuversichtlich gezeigt: Er glaube, dass das Paket sehr gut sei. „Wir sind für den Herbst gerüstet. Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle.“ Am Mittwoch betonte der SPD-Politiker: „Mit einem solchen Stufenmodell geben wir Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge an die Hand.“ Ab 1. Oktober könnten die Länder die Maskenpflicht in den Innenräumen nutzen.

Die Eckpunkte sind laut Kanzleramtschef Schmidt bereits mit der Grünen-Fraktion und Vizekanzler Robert Habeck abgestimmt. Am 24. August soll der Gesetzentwurf ins Kabinett kommen, am 16. September in den Bundesrat.

Kritik kam aus den Ländern: „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte der baden-württembergische Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Er vermisse die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall auch Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.

Die aktuellen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen und Instrumente der Länder. Zum Frühjahr waren sie auf Druck der FDP stark zurückgefahren worden. Damit keine Regelungslücke zwischen 23. September und 1. Oktober entsteht, will die Ampel die jetzt gültigen Regeln bis zum 30. September verlängern.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.