Berlin. Wurde mehr gekauft als geplant, ist es doch praktisch, sich den Einkaufswagen zum Transport auszuleihen. Ist das erlaubt oder strafbar?

Eigentlich sollte es nur ein kleiner Stopp bei einem Supermarkt wie Rewe oder Kaufland werden, doch der Einkauf ist eskaliert und der Einkaufswagen voll. Würde es sich da nicht anbieten, den Wagen kurz nachhause zu schieben? Immerhin hat man durch die Münze auch ein Pfand hinterlegt.

Das ist leider keine gute Idee, denn es ist verboten den Einkaufswagen vom Supermarktgelände zu entwenden. Welche Konsequenzen das hat, hängt jedoch davon ab, ob der Einkaufswagen unbeschädigt zurückgegeben oder langfristig entwendet wird.

Aldi, Lidl & Co.: Hausverbot droht

Wenn man im Supermarkt einen Einkaufswagen entwendet, ihn aber schnell wieder zurückbringt, hat man noch keinen Diebstahl begangen. In diesem Fall spricht das deutsche Recht nur von einer Aneignung. Damit ist gemeint, dass man eine Sache für kurze Zeit eigenmächtig benutzt, sie aber dem Eigentümer zurückgibt. In der Regel bleibt dies straffrei.

Doch ohne Folgen muss das nicht bleiben. Zum einen können Aldi, Lidl und Co. ein Hausverbot erteilen. Mit etwas Pech kann der Supermarkt auch eine Zivilklage einreichen, weil eine Eigentumsverletzung vorliegt. Im Falle einer Verurteilung kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die meisten Supermärkte weisen auch mit speziellen Schildern darauf hin, dass es nicht erwünscht ist, Einkaufswagen vom Gelände des Eigentümers zu stibitzen.

Supermarkt: Unterschlagung des Einkaufswagen strafbar

Schlimmer wird es, wenn der Wagen für längere Zeit verschwindet. Wer einen Einkaufswagen mitnimmt, weil er ihn zu Hause als Dekoration oder für andere Transportfahrten behalten will, macht sich wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dabei ist auch der Versuch der Entwendung ebenfalls strafbar.

Der Diebstahl eines Einkaufswagens ist also keineswegs ein harmloses Vergehen, sondern eine echte Straftat. Sollte es einen triftigen Grund für das Ausleihen des Wagens geben, empfiehlt es sich, mit dem Supermarktpersonal Kontakt aufzunehmen. In einzelnen Fällen könnte der Bitte aus Kulanz nachgegeben werden. (vad)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.