Berlin. Mehrweg- und Einwegflaschen, Plastik und Glas – es gibt unterschiedliche Regeln für die Pfandrückgabe. Auf was Sie achten sollten.

Wer seine Pfandflaschen im Supermarkt zurückbringen will, steht am Automaten oft vor dem gleichen Problem: Die Flasche ist zerdrückt, das Etikett nicht mehr lesbar. Doch welche Regeln gelten eigentlich genau für die Pfandrückgabe bei Aldi, Lidl und Co.?

Geregelt ist die Pfandrückgabe in der Pfandverordnung, die einen wichtigen Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen macht. Einwegflaschen sind aus Plastik und werden, wie der Name sagt, nur einmal verwendet. Das Material wird jedoch weiter verarbeitet.

Zu Einwegflaschen gehören auch Getränkedosen aus dünnem Metall. Auf Einweg-Getränkeflaschen mit Bier, Wasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.

Pfand: Der Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen

Mehrwegflaschen werden mehrfach genutzt. Sie sind in den meisten Fällen aus dickem Glas. Nach der Reinigung werden die Flaschen wieder gefüllt und in die Supermärkte gebracht. Bei Mehrwegflaschen beträgt der Pfand zwischen 8 Cent und 15 Cent. Erkennbar sind Pfandflaschen an dem Pfandsiegel, das eine Flasche mit einem Pfeil darunter zeigt.

Ein Pfandring an einem Mülleimer. 
Ein Pfandring an einem Mülleimer.  © dpa | Uli Deck

Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und für Getränkedosen. Für Plastikflaschen mit Milchgetränken gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Weiter von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte.

Pfandrückgabe: Sonderregelung für kleine Geschäfte

Zurückgegeben werden können Einweg-Verpackungen in jedem Supermarkt, der Einweg-Verpackungen aus dem gleichen Material verkauft. Dabei ist das Material und nicht die Form, Marke oder der Inhalt ausschlaggebend.

Für Mehrweg-Flaschen ist das anders. Hier muss der Supermarkt nur die Flaschen zurücknehmen, die er auch selbst verkauft. In diesem Fall ist also die Marke entscheidend und nicht das Material.

Eine Ausnahme gilt für Läden unter einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern wie Kioske oder Tankstellen. Sie müssen nur Leergut zurücknehmen, das sie selbst im Sortiment führen.

Laut Verbraucherschutz sind die Mehrweg-Flaschen, die in der jeweiligen Region abgefüllt werden, am besten für die Umwelt. Je kürzer der Transportweg ist, desto besser ist die Bilanz der Mehrwegflasche.

Rewe, Aldi und Co.: So bleibt der Einkauf möglichst günstig

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    Wieviele Flaschen darf man bei der Pfandrückgabe abgeben?

    Im Gegensatz zur Art der Flaschen regelt die Pfandverordnung nicht, wie viele Flaschen ein Handel annehmen muss oder darf. Gesetzlich festgelegt ist lediglich die Tatsache, dass ein Laden die Leergutabgabe nicht grundsätzlich verweigern darf.

    Wenn also manche Supermärkte beschränken, wie viele Flaschen und Dosen Kunden und Kundinnen auf einmal abgeben dürfen, dann ist das erlaubt: Die Inhabenden verfügen über das Hausrecht und dürfen entsprechende Regeln aufstellen – etwa, damit sich keine langen Schlangen am Automaten bilden. Das betrifft übrigens auch die Angabe "handelsübliche Menge": Welche Anzahl an Produkten darunter genau fällt, bestimmt jeder Supermarkt selbst.

    Viele Supermärkte und Discounter wie Aldi, Lidl und Kaufland haben allerdings keine solcher Beschränkungen. Allein bei Edeka und Rewe kann es in Einzelfällen entsprechende Regeln geben: Die Kaufleute der Ketten betreiben ihre Filialen eigenverantwortlich. (mit reba)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.