Berlin. Corona: Menschen mit Behinderungen sollen in Triage-Situationen nicht benachteiligt werden. Lauterbach will das per Gesetz regeln.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage vor Benachteiligung in der intensivmedizinischen Corona-Versorgung zu schützen. Ein Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der dieser Redaktion vorliegt, regelt, dass bei begrenzten Corona-Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen auch Alter, Gebrechlichkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung nicht zu einer Schlechterstellung beim Zugang zu einer Intensivbehandlung führen darf.

Niemand dürfe „bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten“ aus diesen genannten Gründen benachteiligt werden, heißt es in dem Entwurf.

Triage: Zwei Intensivmediziner sollen im Notfall die Entscheidung treffen

Falls es in einer akuten Pandemie-Lage mehr Corona-Intensivpatienten als Behandlungsplätze geben sollte, dürfe die Entscheidung darüber, welcher Erkrankte behandelt wird, „nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden“. Behinderung, Lebenserwartung, Gebrechlichkeit oder Lebensqualität seien „keine geeigneten Kriterien“ zur Beurteilung der Überlebenswahrscheinlichkeit.

Sollte doch eine solche Vorrangentscheidung notwendig werde, sei sie „von zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden Fachärztinnen oder Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin einvernehmlich zu treffen“. Beide müssen die Patienten unabhängig voneinander begutachten. Seien Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen von der Zuteilungsentscheidung betroffen, müsse „die Einschätzung einer weiteren hinzugezogenen Person mit entsprechender Fachexpertise für die Behinderung oder die Vorerkrankung“ hinzugezogen werden, heißt es weiter in dem Entwurf.

Karl Lauterbach: „Behinderung darf kein Grund für Ungleichbehandlung sein“

Ferner darf eine bereits laufende intensivmedizinische Versorgung von Corona-Patienten dem Entwurf zufolge nicht abgebrochen werden, selbst wenn die Überlebenschancen eines anderen Covid-Erkrankten als besser eingestuft werden sollten. Die Kliniken sind in der Novelle zugleich aufgerufen, wie bislang alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, um Platz auf den Intensivstationen zu schaffen, etwa durch Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser oder „durch die Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer Operationen“.corona

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dieser Redaktion, mit diesem Gesetzentwurf folge die Bundesregierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Behinderung darf kein Grund für Ungleichbehandlung sein. Auch in der Pandemie müssen bei knappen Kapazitäten Behandlungsentscheidungen ausschließlich nach Genesungschancen gefällt werden“, sagte der Minister.

Und wenn eine Behandlung begonnen worden sei, „darf sie nicht wegen eines neuen Patienten abgebrochen werden“. Lauterbach betonte: „In allen Corona-Wellen haben wir verhindert, dass die Triage Praxis-Alltag wurde. Das soll auch im dritten Corona-Herbst so bleiben.“

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.