Berlin. Ab Juni sollen Geflüchtete aus der Ukraine von Jobcentern Hartz-IV-Leistungen erhalten. Doch das könnte an der Bürokratie scheitern.

Die Landkreise schlagen Alarm beim geplanten Anspruch auf Hartz-IV für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese sollen nach Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Juni von Jobcentern Leistungen nach Sozialgesetzbuch II erhalten. Doch die schnelle Umsetzung könnte an der Bürokratie scheitern.

Grund ist ein Mangel an Spezialpapier, warnt der Präsident des Landkreistags, Reinhard Sager: „Die Bundesdruckerei kann derzeit nicht genügend fälschungssichere Dokumentenvorlagen ausliefern, auf denen die Ausländerbehörden ihre Fiktionsbescheinigungen ausstellen.“

Jobcenter sollen andere Bescheinigungen anerkennen

Die Bescheinigungen dienen als Nachweis für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis. „Das mag sich anachronistisch anhören, spielt aber im Jahr 2022“, sagt Sager unserer Redaktion. Mehr zum Thema: Warum Deutschland seine Fluchthilfe professionalisieren muss

Die Landkreise fordern vom Bund, dass die Jobcenter vorübergehend andere Bescheinigungen der Ausländerämter anerkennen können. „Anderenfalls befürchten wir den Frust nicht nur vieler ukrainischer Vertriebener, denen von der Politik versprochen worden ist, ab dem 1.6. ihre Leistungen von den Jobcentern zu erhalten“, sagt Sager.

Auch die Beschäftigten in Ausländerämtern und Jobcentern würden sich einer Welle aus Unverständnis und Frust gegenübersehen. Der Bund solle pragmatisch handeln. Andernfalls drohten für die Betroffenen womöglich monatelange Verzögerungen.

Diese Leistungen erhalten Geflüchtete aus der Ukraine künftig

Bislang erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Das sind für Alleinstehende 367 Euro im Monat. Die staatliche Grundsicherung, zu der sie künftig Zugang erhalten sollen, beträgt dagegen 449 Euro. Außerdem erhalten sie nach den Plänen der Ampel-Koalition einen leichteren Zugang zum Gesundheitssystem und zu Integrationsleistungen. (aky)