Berlin. Wer wissen will, welche Corona-Regeln in den kommenden Wochen gelten werden, kann schnell den Überblick verlieren. Eine Übersicht.

  • 2022 ist das erste Jahr, in dem man Ostern ohne weitreichende Corona-Regeln feiern kann
  • Oder etwa doch nicht? Welche Corona-Regeln gibt es an den Oster-Feiertagen noch?
  • Hier bekommen Sie einen Überblick darüber, was die Länder planen

Maskenpflicht? Impfnachweis? Tagesaktueller Test? Wer wissen will, welche Corona-Regeln gerade gelten, kann schnell den Überblick verlieren. Denn: In den meisten Bundesländern gibt es noch bis zum 2. April zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen, danach aber laufen sie aus. Allerdings nicht überall. Klar ist deswegen jetzt schon: Wer zu Ostern (17. April) in Deutschland verreisen will, sollte sich genau anschauen, welche Regel gerade am Zielort gilt.

Was passiert nach dem 2. April?

Aktuell gelten in den meisten Bundesländern noch Übergangsregeln mit relativ strengen Vorgaben für Masken und Impfnachweise.

Mehrere Bundesländer sind mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Mit einem entsprechenden Antrag für die Gesundheitsministerkonferenz am Montag wollten die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland die geltenden Corona-Regeln bis Ende April fortführen - sie fanden dafür aber keine Mehrheit.

Nach dem 2. April dagegen soll es im Normalfall nur noch Basisschutzmaßnahmen geben. Das heißt: Maskenpflicht im Fernverkehr sowie in Bussen und Bahnen, Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, dazu Testpflichten in der Pflege und in Schulen.

Wer also mit dem ICE quer durch Deutschland reist, muss noch Maske tragen, braucht aber keinen Impfnachweis mehr. Doch Vorsicht: In Regionen oder Ländern, in denen eine Überlastung der Kliniken droht, können die Landesparlamente über die so genannte Hotspot-Regel strengere Maßnahmen verhängen – etwa 2G-Regeln beim Shopping oder eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.

Was planen die Länder?

Bis Ende März müssen die Länder festlegen, welche Regeln jeweils vom 2. April an gelten sollen. Aktuell deutet sich bereits an, dass die Mehrheit der Länder nur die Basisschutzmaßnahmen behalten werden – und nicht die Hotspot-Regel aktivieren. Hamburg dagegen will den Hotspot-Mechanismus nutzen, um angesichts hoher Inzidenzen auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und auch wieder 2G- und 3G-Regeln durchsetzen zu können.

Dazu muss die Bürgerschaft aber zunächst noch die „Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sollen wegen der Rekordinzidenzen alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden. Welche Regeln dort gelten werden, ist noch offen. Möglich wären wie in Hamburg Maskenpflichten in Innenräumen oder 2G/3G-Zugangsmodelle. Auch hier steht der finale Beschluss noch aus.

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In Thüringen und Sachsen dagegen gibt es derzeit keine Mehrheit für strengere Maßnahmen, auch in Berlin, Bremen und Baden-Württemberg sollen nach dem 2. April nur noch Basisschutzmaßnahmen gelten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will sich aber offenhalten, doch noch zu regionalen Verschärfungen zu greifen, wenn die Pandemie sich weiter zuspitze.

In den bevölkerungsreichsten Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Entscheidungen über die Zeit nach dem 2. April noch nicht final gefallen. Die Grünen in NRW fordern, das gesamte Land zum Corona-Hotspot zu erklären. Die in NRW mitregierende FDP sieht hingegen keinen Anlass, aktuell Hotspot-Regelungen einzuführen.

Was gilt zu Ostern?

Spätestens in der kommenden Woche müssen die Länder, bei denen die Entscheidungen noch ausstehen, über das Regelwerk nach dem 2. April Klarheit schaffen. Klar ist bereits: Es wird einen Flickenteppich geben. Im Norden etwa könnte es passieren, dass in Hamburg und Rostock Shopping nur mit Maske und Impfnachweis möglich ist, während in Kiel praktisch keine Einschränkungen mehr gelten.

Die Hotspot-Regel, mit der die Ampel-Regierung den Ländern im Ernstfall erlaubt, schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen, sorgt seit Tagen für massiven Streit: Es geht um die Frage, wann eigentlich genau die Voraussetzung zur Feststellung von Hotspots erfüllt ist. Jetzt schon, da in vielen Krankenhäusern die Belastung massiv ist? Oder erst dann, wenn die Kliniken kurz vor dem Kollaps stehen? Und was, wenn die Gerichte die Begründung nicht akzeptieren?

Hotspots: Vier Kriterien für Inkraftreten

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dafür bereits am Freitag vier Kriterien genannt: Demnach sei eine Hotspot-Lage erreicht, wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten – etwa wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfällen. Oder dann, wenn die Krankenhäuser planbare Eingriffe absagen oder aber Patienten in andere Häuser verlegen müssten. Oder schließlich dann, wenn Vorgaben zur Mindestanzahl von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits entschieden und das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt. Hamburg hat dasselbe vor - die oppositionelle FDP aber droht bereits mit einer Klage. Er glaube „auf jeden Fall“, dass die Hotspot-Beschlüsse in den beiden Ländern vor Gericht bestand hätten, sagte Lauterbach. Wenn zahllose Pflegekräfte aufgrund eigener Infektionen ausfielen, wenn Operationen abgesagt werden müssten, dann sei das ein sicheres Zeichen für eine Überlastung der Kliniken – und damit Voraussetzung für die Hotspot-Regel.

Corona: Länder verfahren unterschiedlich

Andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen hingegen sehen im Moment trotz Rekorden bei den Corona-Neuinfektionen keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung, obwohl sie eine Beibehaltung der Maßnahmen begrüßen würden. In wieder anderen, wie Sachsen oder Sachsen-Anhalt, gibt es derzeit keine Landtagsmehrheit für eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen. Fünf Länder - Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland - hatten den Bund aufgefordert, die aktuelle Übergangsregelung über den 2. April hinaus zu verlängern. Der Antrag wurde in der Gesundheitsministerkonferenz am 28. März abgelehnt.

Nicht einmal die Rückkehr zur bundesweiten Maskenpflicht in Innenräumen hat aktuell eine Chance: Aus Sicht der Ampel-Regierung reicht dafür die Belastung der Kliniken derzeit nicht aus. Der sonst so vorsichtige Gesundheitsminister Lauterbach stellt hier die eigene epidemiologische Auffassung klar hinter die Wünsche und die juristische Auffassung der FDP: Bundesweite Regeln seien nicht mehr möglich, da nicht in ganz Deutschland eine Überlastung des Gesundheitssystems bestehe, argumentiert er nun unisono mit FDP-Justizminister Marco Buschmann.

Sicher, er selbst hätte die Maskenpflicht gerne beibehalten, müsse sich aber rechtlich auf das Urteil des Juristen Buschmann verlassen. Und der habe nun mal der Maskenpflicht, auch wegen der hohen Impfquote, vor Gericht keine Chance mehr gegeben.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.