Berlin. Als genesen gelten bislang nur diejenigen, die ein positives PCR-Ergebnis nachweisen können. Was ändert die geplante Priorisierung?

PCR-Tests gelten als zuverlässigste Methode, eine Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen. Sie sind wesentlich genauer als Schnelltests. Aus diesem Grund waren sie bislang auch notwendig, um eine offizielle Bescheinigung über die durchgemachte Erkrankung zu erhalten. Doch angesichts der Omikron-Welle stoßen in Deutschland zahlreiche Labore an ihre Kapazitätsgrenzen, weshalb Bund und Länder beim Corona-Gipfel am heutigen Montag über eine Priorisierung beraten. Wie können Infizierte nach der Erkrankung dann ihren Genesenenstatus nachweisen, wie es etwa bei 3G- und 2G-Regelungen nötig sein kann?

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PCR-Tests: Welche Regelung ist noch gültig?

Laut derzeit gültiger bundesweiter Corona-Testverordnung hat derjenige Anspruch auf einen PCR-Test, der einen positiven Selbsttest hat oder an einer Teststelle ein positives Schnelltestergebnis bekommt. Das gilt laut Bundesregierung auch, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt. Betroffene können sich in so einem Fall an ihren Hausarzt wenden, der dann entweder einen Test selbst macht oder an ein Testzentrum überweist. Auch das Gesundheitsamt kann, wenn es über einen positiven Schnelltest informiert wurde, aktuell noch einen kostenlosen PCR-Test anordnen.

Was ist beim Corona-Gipfel zu PCR-Tests geplant?

PCR-Tests sollen zur Entlastung der Labore künftig vorrangig für Risikogruppen zur Verfügung stehen und für Beschäftigte, die diese betreuen oder behandeln. Dazu könnten etwa zählen:

  • Ältere Menschen oder andere vulnerable Gruppen
  • Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen
  • Beschäftigte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Wie die PCR-Tests praktisch umgesetzt werden, ist aber noch offen – etwa, ab wann die neue Regelung gelten soll, wer genau den Anspruch haben wird, wie das konkret nachgewiesen werden soll und was mit denjenigen ist, die zum Beispiel einen positiven Schnelltest und/oder Symptome haben. Nach der politischen Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz müssen Bund und Länder dafür zunächst die Corona-Testverordnung und die konkreten Bestimmungen zu Tests in den Ländern ändern. Im Zuge dessen wird es mehr Klarheit geben.

Wie kommen Infizierte ohne PCR-Test an den Genesenenstatus?

Welche Auswirkungen eine Beschränkung der PCR-Tests beim Thema Genesenstatus hätte, ist noch unklar. Als offiziell genesen gilt nur bislang, wer mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, dass er oder sie schon eine Corona-Infektion hatte. Ob dies bald auch mit positivem Schnelltest möglich ist, steht noch nicht fest. Aufschluss dürfte auch hier die neue Testverordnung geben.

(raer/dpa)