Berlin. Der Genesenenstatus gilt jetzt laut RKI doch wieder sechs Monate. Aber nicht für alle. Wer zählt jetzt als genesen? Alle neuen Infos.

  • Das RKI hat den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt
  • Diese Entscheidung wurde nun allerdings zurückgenommen – und die Verkürzung für rechtswidrig erklärt
  • Was bedeutet das jetzt für Genesene? Was ist, wenn man geimpft und genesen ist?

Geimpft oder genesen – das ist aktuell die Voraussetzung, um an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen zu können. Denn wegen der Corona-Pandemie gilt vielerorts noch immer 2G. Nun hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Richtlinien für Genesene erneut angepasst. Diese betreffen unter anderem die Gültigkeit des Genesenenstatus.

Ab wann und wie lange gilt man als genesen?

Nach der jüngsten Änderung hatte der Status nur noch drei Monate lang Bestand. Zuvor waren es sechs Monate ab dem Datum des positiven PCR-Tests gewesen. Mit dieser Änderung, die das RKI ohne vorherige Kommunikation vorgenommen hatte, zog das Institut viel Kritik auf sich. Nun hat das RKI diese Neuerung revidiert: Seit Anfang Februar ist der Genesenenstatus wieder sechs Monate gültig.

Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte zudem am Donnerstag: Die eigenmächtige Verkürzung durch das RKI sei rechtswidrig gewesen. Das Gericht verwies auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. In der Praxis können sich aber zunächst lediglich die beiden Antragssteller damit auf den alten Genesenenstatus von sechs Monaten berufen, wie ein Sprecher erklärte. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Was indes weiterhin gilt: Laut Verordnung ist der Genesenennachweis frühestens 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests gültig. Grundlage für einen Genesenenstatus ist weiterhin ein PCR-Testergebnis, das eine Infektion nachweist, also positiv ist. Schnelltests zählen laut RKI nicht. Die angepassten Regeln gelten seit 3. Januar 2022.

RKI: Wer gilt noch als genesen?

Die Rückkehr zum sechsmonatigen Genesenenstatus enthält einen wichtigen Punkt: Sie gilt nur für Geimpfte. Wer vor oder nach der Corona-Infektion ungeimpft ist, für den gilt weiterhin der verkürzte Genesenenstatus von 90 Tagen. Wer sich aber vor oder nach der Infektion hat impfen lassen, für den gilt eine Dauer von 180 Tagen ab dem Datum des positiven PCR-Tests.

Neuer Genesenenstatus: Warum ist das problematisch?

Die EU-Impfzertifikate sehen keine Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen vor. Diese Differenzierung kann digital nicht erfasst werden. Daher gilt: Auch Ungeimpfte erhalten wieder einen Genesenenzertifikat für eine Dauer von 180 Tagen. Verstöße, etwa gegen die 2G-Regel in Kneipen und Restaurants, sollen offenbar bei stichprobenartigen Kontrollen aufgedeckt werden. Für Betroffene gilt es, den zeitlichen Rahmen selbstständig im Blick zu behalten.

Wieder sechs statt drei Monate genesen: Warum ändert das RKI den Genesenenstatus erneut?

Ungeimpfte seien nach einer vorherigen Infektion mit der Delta-Variante oder einer anderen Virus-Mutation schlechter vor einer erneuten Infektion mit der Omikron-Variante geschützt, heißt es auf der Website des RKI. Lesen Sie dazu: Verkürzung des Genesenenstatus sorgt für Kritik.

Gilt Verkürzung des Genesenenstatus rückwirkend?

Die neue Corona-Verordnung gilt ab sofort. Das bedeutet, dass alle Genesungszertifikate von Ungeimpften, die älter als drei Monate sind, ihre Gültigkeit verlieren.

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Corona-Genesenenstatus: Welchen Nachweis brauche ich?

Laut RKI muss das Datum der Abnahme des positiven Tests "mindestens 28 Tage zurückliegen". Zum Beweis waren bisher zwei PCR-Tests notwendig, erst der positive, danach der negative, beziehungsweise die Anordnungen des Gesundheitsamts: Erst zur Quarantäne, danach zur Entisolisierung. Genesenennachweise sind sowohl beim Arzt als auch in der Apotheke erhältlich. Doch im Januar weichten die Länder die Quarantäne-Regeln auf: Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich auch mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis freitesten können.

Zweifach geimpft und genesen: Gilt das als Booster?

Wer genesen ist, gilt bereits nach einer Impfdosis als immunisiert. Mit zwei Impfungen plus Infektion wäre ein Genesener auf dem gleichen Stand wie Geboosterte.

Bloß: Cov-Pass- und Corona-Warn-App verstehen nach einem Bericht der Ärztezeitung "diese Logik nicht". Sie könne nicht erkennen "ob es sich um die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt und zeigt deshalb eine zweiwöchige Wartezeit an", räumt das RKI ein.

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    Genesenenstatus nachweisen: Wie leicht kommt man an das Zertifikat heran?

    Bisher ist ein PCR-Test notwendig. Bei steigenden Inzidenzen stoßen die Labore an Kapazitätsgrenzen. Derzeit gilt deshalb eine Priorisierung: Nur noch Menschen mit einem positiven Schnelltest dürfen einen PCR-Test machen lassen. Eine rote Kachel in der Corona-Warn-App reicht nicht mehr. Das heißt wiederum, dass Genesene auf die Testchance warten müssen. Das birgt Konfliktstoff: Zehntausende Unzufriedene, die keine Symptome verspüren, ihre Quarantäne beenden wollen, aber nicht beweisen können, dass sie längst genesen sind.

    Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.

    (san/bekö/amw/mja)