Berlin. Strengere Regeln für Gastronomie, geänderte Quarantäne-Zeiten: Mit diesen Maßnahmen reagieren Bund und Länder auf die Omikron-Variante.

  • Bund und Länder haben sich beim Corona-Gipfel am Freitag auf neue Maßnahmen geeinigt
  • So sollen die Regeln unter anderem für Restaurants und Kneipen verschärft werden
  • Der Überblick über alle Ergebnisse und Beschlüsse

Die Virusvariante Omikron sorgt derzeit für erhebliche Schwierigkeiten im Kampf gegen die Pandemie. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder deutlich an, auch die Sieben-Tage-Inzidenz klettert nach oben. Und dies bildet nach Meinung vieler Expertinnen und Experten noch immer nicht die Wirklichkeit ab. Denn wegen der Feiertage und Ferien könnten die tatsächlichen Fallzahlen viel höher liegen als das, was den Gesundheitsämtern derzeit gemeldet wird.

Was auch dem Corona-Expertenrat der Bundesregierung Sorgen macht: Die Omikron-Variante könnte zwar zu milderen Krankheitsverläufen führen – auch bei Kindern. Allerdings könnten durch eine Vielzahl an Menschen, die wegen einer Infektion plötzlich in Quarantäne oder Isolation müssen, Versorgungsengpässe in der kritischen Infrastruktur entstehen. Außerdem könnten die Krankenhäuser angesichts der schieren Menge der erwarteten neuen Fälle ebenfalls überlastet werden.

Deshalb haben sich Bund und Länder bei ihrem Corona-Gipfel am Freitag auf neue Maßnahmen verständigt. Wir nennen die wichtigsten Regeln und Beschlüsse im Überblick.

Corona-Gipfel: Regeln und Beschlüsse im Überblick

Freizeit und und Kultur:

  • Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie zum Einzelhandel inzidenzunabhängig nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Eine Ausnahme stellen Geschäfte des täglichen Bedarfs dar. In Theatern und Kinos soll also 2G, manchmal auch 2G plus gelten.

Gastronomie:

  • Der Zugang zur Gastronomie soll bundesweit und inzidenzunabhängig auch für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster) möglich sein (2G plus). Wer weder das eine oder das andere nachweisen kann, wird nicht eingelassen. Sachsen-Anhalt hat allerdings angekündigt, diese Regelung nicht umzusetzen, Bayern will die Pläne noch prüfen.

Kontaktbeschränkungen:

  • Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin, dass sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
  • Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen.

Quarantäne-Regeln:

  • Künftig sind Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen. Auch "vergleichbare Gruppen" müssen nach einem Kontakt mit einer infizierten Person nicht in Quarantäne, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite schreibt: Dazu zählen demnach "frisch" doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und "frisch" Genesene. "Frisch" bedeute, dass Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegen.
  • Für alle anderen Personen endet die Quarantäne ohne Testung in der Regel nach zehn Tagen. Nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson kann man sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder anerkannten Antigen-Schnelltest "freitesten".
  • Bei Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen kann die Isolation nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen PCR-Test beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden zuvor keine Symptome aufgetreten sind.
  • Kinder und Jugendliche können sich als Infizierte nach sieben Tagen und als Kontaktpersonen nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten. Ausnahmen sollen für junge Kontaktpersonen bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Test- oder Maskenpflichten möglich sein.

Impfpflicht:

Im Vorfeld des Gipfels hatten die unionsgeführten Länder mehrere Änderungsanträge zur Beschlussvorlage eingereicht – unter anderem zur Impfpflicht, von der im Papier nicht die Rede gewesen war. In dem Unions-Papier hieß es: "Zugleich müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden, damit die bereits mit dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 für Februar 2022 in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diesem Zeitplan entsprechend in Kraft treten kann." Bundestag und Bundesregierung sollten dazu kurzfristig einen Zeitplan vorlegen.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP will sich für die Debatte über die mögliche Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht mehr Zeit nehmen. Man wolle den Januar dafür nutzen, eine breite gesellschaftliche Debatte zu ermöglichen, hieß es noch am Donnerstag aus den Fraktionsspitzen.

Beim Corona-Gipfel verständigten sich Bund und Länder nun darauf, dass es eine allgemeine Impfpflicht geben wird. Alle 16 Bundesländer hätten sich darauf geeinigt, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag. Er fühle sich "maximal unterstützt".

Epidemische Lage von nationaler Tragweite:

Die unionsgeführten Länder wollten die epidemische Notlage wieder ausrufen. Dies würde noch strengere Maßnahmen ermöglichen. Damit konnten sich die Unions-Länder jedoch nicht durchsetzen. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, die Union setze sich weiter dafür ein.

Schulen:

Die Kultusministerkonferenz hatte schon im Vorfeld des Gipfels klargemacht: Die Schulen sollen solange wie möglich offen bleiben und Unterricht in Präsenz anbieten. Konsens des Gipfels vom Freitag ist: Schülerinnen und Schüler sich schon nach fünf Tagen Quarantäne "freitesten".

Der Deutsche Lehrerverband und die Lehrergewerkschaft GEW kritisieren die neuen Quarantäneregelungen für Schülerinnen und Schüler. "Wenn diese Aufweichung der Quarantäneregeln dazu führt, dass mehr Infizierte unerkannt in Schulen herumlaufen, wird der Schuss nach hinten losgehen", sagte Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbands, unserer Redaktion. Das "Freitesten" durch relativ unsichere Antigentests erscheine dem Verband "problematisch", sagte er, vor allem weil diese Tests in den ersten Tagen einer Infektion nicht so aussagekräftig seien.

Auch die Erziehungsgewerkschaft GEW kritisierte die kürzeren Quarantänezeiten für Kinder und Jugendliche in der Schule scharf. "Dadurch setzten wir alle, die sich an Schulen aufhalten, einer erhöhten Infektionsgefahr aus", sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender, unserer Redaktion. Solange es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, dass Schülerinnen und Schüler schneller Symptome entwickeln würden oder schneller wieder genesen, könne die GEW diese Entscheidung deshalb nicht befürworten.

Corona-Expertenrat fordert Regel-Verschärfung

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte sich in einer Stellungnahme am Donnerstag dafür ausgesprochen, weitere Maßnahmen in den Blick zu nehmen. "Sollte absehbar in den kommenden Wochen die Belastung durch hohe Infektionszahlen und Personalausfälle zu hoch werden, ist kurzfristig eine weitere Intensivierung der Kontaktbeschränkungen erforderlich", hieß es in dem einstimmig verabschiedeten Papier.

Dabei bekam das Gremium Rückendeckung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der SPD-Politiker rechnet damit, dass das Virus demnächst viele Ungeimpfte treffen werde. Er mache sich große Sorgen. Verschärfungen bei den Kontaktbeschränkungen würden "leider notwendig".

Corona-Gipfel: Ab wann gelten die neuen Maßnahmen?

Ein konkretes Datum wurde bei der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Schalte nicht genannt. Die neuen Regeln sollen aber kurzfristig in Kraft treten. Zuvor ist ein entsprechender Kabinettsbeschluss notwendig. In einer Beschlussvorlage zum Gipfel war zuvor die Rede vom 15. Januar als Startdatum gewesen. Ministerpräsident Bodo Ramelow kündigte nach den Beratungen an, 2G plus soll in Restaurants und Kneipen in Thüringen ab 23. Januar gelten.

Corona-Gipfel: Wann ist die nächste Bund-Länder-Runde?

Der nächste Corona-Gipfel findet laut dem Beschluss am 24. Januar 2022 statt.

(fmg/dpa)