Berlin. 60,4 Millionen Menschen können heute wählen. Auch im Wahllokal muss eine Maske getragen werden. Was passiert, wenn sich jemand weigert?

Kein 2G oder 3G, dafür aber mit Maske und unter Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen. Diese Regeln gelten heute für die Wählerinnen und Wähler beim Urnengang in den Wahllokalen. Offenbar will sie nicht jeder daran halten. Wie die dpa berichtet, lehnte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Eilantrag eines Mannes gegen die in Nordrhein-Westfalen geltende Maskenpflicht in Wahllokalen ab.

NRW-Städte bereiten sich auf Maskenverweigerer vor

Die Corona-Schutzverordnung in NRW sieht das Tragen einer medizinischen Maske in den Zugängen und Räumen der Wahllokale vor. Die Behörden zahlreicher Städte in dem Bundesland haben sich dennoch auf Maskenverweigerer bei der Stimmabgabe vorbereitet. In Köln werden mobile Urnen außerhalb der Gebäude aufgestellt für „diejenigen, die partout keine Maske tragen wollen“, sagte ein Stadtsprecher am Freitag. In Städten wie Aachen, Duisburg oder Essen liegen in den Wahllokalen Masken bereit. Falls sich Wahlberechtigte dennoch weigern, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, soll etwa in Aachen der Betrieb für sie kurz unterbrochen werden, wie eine Stadtsprecherin mitteilte.

Auch in Essen muss der Raum nach Angaben der Stadtverwaltung leer sein, damit Menschen ohne Maske ihre Stimme abgeben können. Danach werde desinfiziert und gelüftet. Städte wie Duisburg oder Münster halten sich eng an die „Handreichung des Bundeswahlleiters“: Demnach können Menschen unter bestimmten Voraussetzungen im Ausnahmefall auch ohne Maske wählen - etwa, wenn kein Andrang herrscht und die Größe des Wahlraums berücksichtigt wird.

In Münster wurden einer Stadtsprecherin zufolge die Wahlvorstände darauf vorbereitet, auf eine „vorsichtige, alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigende und insbesondere auf den eigenen Schutz bedachte Vorgehensweise“ zu achten.

Bundestagswahl: Die besten Bilder vom Wahlsonntag

Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, und ihre Ehemann Daniel Holefleisch auf dem Weg ins Wahllokal.
Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, und ihre Ehemann Daniel Holefleisch auf dem Weg ins Wahllokal. © Jan Woitas/dpa
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kommt zur Potsdamer Max-Dortu-Schule, um seine Stimme abzugeben.
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kommt zur Potsdamer Max-Dortu-Schule, um seine Stimme abzugeben. © dpa
CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet faltete seinen Stimmzettel nicht - seine Kreuze waren deutlich zu erkennen (hier verpixelt).
CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet faltete seinen Stimmzettel nicht - seine Kreuze waren deutlich zu erkennen (hier verpixelt). © THILO SCHMUELGEN / POOL / AFP / Verpixelung: fmg
Ein Zelt dient im vom Hochwasser schwer getroffenen Swisttal-Miel als provisorisches Wahllokal.
Ein Zelt dient im vom Hochwasser schwer getroffenen Swisttal-Miel als provisorisches Wahllokal. © dpa
CSU-Chef Markus Söder und Ehefrau Karin Baumüller-Söder bei der Stimmabgabe in Nürnberg.
CSU-Chef Markus Söder und Ehefrau Karin Baumüller-Söder bei der Stimmabgabe in Nürnberg. © imago images/Future Image
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nimmt seinen Hund Attila mit zur Stimmabgabe.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nimmt seinen Hund Attila mit zur Stimmabgabe. © dpa
Schlangestehen in Berlin: Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten im Stadtteil Prenzlauer Berg vor einem Wahllokal. In der Hauptstadt kam es vielerorts zu Verzögerungen.
Schlangestehen in Berlin: Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten im Stadtteil Prenzlauer Berg vor einem Wahllokal. In der Hauptstadt kam es vielerorts zu Verzögerungen. © dpa
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Sachsen-Anhalt und Thüringen: Rigorose Umsetzung der Regeln

In Sachsen-Anhalt fällt die Regelung streng aus. Dort ist allen Menschen der Zutritt in die Wahllokale untersagt, die keine Masken tragen. Es sei denn, sie würden durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sein.

Ähnliches gilt im benachbarten Bundesland Thüringen. Auch dort werden Wähler, die keine Ausnahmebescheinigung vorlegen können, des Wahlraums verwiesen. (lgr)