Berlin. Die Corona-Zahlen steigen – viele Bundesländer setzen daher auf 2G. Wir erklären, was die Corona-Regel bedeutet und für wen sie gilt.

  • Die 2G-Regel soll helfen, die Zahl der Corona-Infizierten in Deutschland wieder zu senken
  • Die Regel greift, wenn die Hospitalisierungsinzidenz in einem Bundesland bei mehr als drei liegt
  • Was bedeutet 2G im Alltag? Und für wen gilt sie? Das sind die wichtigsten Infos

In ganz Deutschland wurden die Corona-Regeln zuletzt verschärft: Bund und Länder haben über einheitliche Regeln entschieden, die auch Reisende betreffen. So gilt etwa in Bus und Bahn künftig 3G. Außerdem gilt bei einer bestimmten Hospitalisierungsrate flächendeckend die 2G-Regel.

2G besagt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu Innenräumen und Veranstaltungen erhalten. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr für den Einlass. Bislang wird die 2G-Regel in Sachsen, Bayern, in Teilen Thüringens, optional in Hamburg und seit dem 15. November in Berlin angewandt. Private Betreiber von Clubs, Bars, Kinos, Restaurants oder ähnlichen öffentlichen Räumen können zudem von sich aus entscheiden, nach der 2G-Regel zu verfahren.

Damit sollte sowohl das Infektionsgeschehen unter Kontrolle bleiben als auch mehr Menschen für die Corona-Impfung motiviert werden – doch das hat bisher nicht funktioniert. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet jeden Tag neue Höchstwerte bei den Infektionszahlen.

Corona: Wann die 2G-Regel gilt:

Auf dem Corona-Gipfel am Donnerstag haben sich Bund und Länder auf einen neuen Fahrplan im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. Die einzelnen Bundesländer sollen sich demnach bei ihrer Entscheidung über neue Maßnahmen an bestimmten Schwellenwerten bei der sogenannten Hospitalisierungrate orientieren. Diese gibt an, wie viele Covid-19-Patientinnen und Patienten je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Bundesland ins Krankenhaus eingewiesen werden.

  • Schwellenwert 3: Liegt die Rate über drei, muss in dem entsprechenden Bundesland 2G flächendeckend gelten. Das heißt, nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dann Veranstaltungen besuchen, in gastronomische Einrichtungen gehen und körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
  • Schwellenwert 6: Liegt die Hospitalisierungsinzidenz über einem Wert von sechs, gilt die 2G-plus-Regel. Um weiterhin Zutritt zu den oben aufgeführten Einrichtungen und Veranstaltungen zu erhalten, müssen Geimpfte und Genesene dann zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Schwellenwert 9: Ab neun neuen Covid-19-Patienten in Kliniken je 100.000 Einwohnern greift die sogenannte Länderöffnungsklausel. Die betroffenen Bundesländer können dann weitere individuelle Maßnahmen und Einschränkungen beschließen.

Inwiefern die 2G-Regelung umgesetzt wird, liegt in der Entscheidung der Bundesländer. (bef/fmg/dpa)