In Europa ist die Urlaubssaison auf ihrem Höhepunkt. Für Geimpfte gibt es oft Freiheiten. Doch gelten sie auch bei Kreuzimpfungen?

  • Mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland sind mittlerweile vollständig gegen das Coronavirus geimpft
  • Einige von ihnen haben eine sogenannte Kreuzimpfung, also einen Mix aus unterschiedlichen Corona-Vakzinen, erhalten
  • Die Mischung von Impfstoffen ist hierzulande mit einer normalen Immunisierung gleichrangig
  • Aber werden Kreuzimpfungen auch im Ausland, etwa bei Reisen, anerkannt?

In Europa ist Urlaubszeit. In vielen Ländern sind Schulferien und das Reisen innerhalb der Europäischen Union ist dank erleichterter Ein- und Ausreisebestimmungen wieder bequemer. Das gilt besonders für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind.

Doch werden auch Kreuzimpfungen im Ausland als vollständiger Impfschutz anerkannt? Oder müssen Urlauber, die zuerst einen Vektor- und dann einen mRNA-Impfschutz bekommen haben, noch andere Nachweise erbringen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Werden Kreuzimpfungen im Ausland anerkannt?

Wer eine Kreuzimpfung erhalten hat, gilt in der Europäischen Union als vollständig geimpft. Das bestätigte ein Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber dem WDR. Voraussetzung dafür sei, dass man die vollständige Immunisierung mit dem digitalen Impfpass nachweisen kann. Lesen Sie auch: Corona-Pandemie: Endet die Maskenpflicht schon bald?

Außerdem müsse die zweite Impfdosis mindestens zwei Wochen zurückliegen und beide Impfstoffe müssen in der EU zugelassen sein. Sind all diese Bedingungen erfüllt, werden Kreuzimpfungen innerhalb der EU ebenso anerkannt wie Impfungen mit einem Impfstoff.

Welche Länder akzeptieren keine Kreuzimpfung?

Allerdings wächst in vielen Ländern die Angst vor der sich stark ausbreitenden Delta-Variante – besonders in der Reisesaison. In der EU hat Malta seine Einreisebestimmungen wieder verschärft und erkennt Kreuzimpfungen nicht mehr als vollständige Immunisierung an. Gleiches gilt für Genesene – auch, wenn diese ein Zertifikat vorweisen können. Auch interessant: Neue Corona-Mutation: Lambda-Variante in Europa angekommen

Wer also eine Kreuzimpfung erhalten hat oder nur Covid-genesen ist, muss zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Andere Tests sind nicht zugelassen, wie es auf der Webseite "Visit Malta" heißt.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich bereits im April gegen eine Empfehlung von Kreuzimpfungen ausgesprochen. Grund für diese Entscheidung war die noch nicht ausreichende Datenlage. Wer außerhalb der EU reist, sollte sich daher vor der Abreise ins Urlaubland erkundigen, welche Impfungen dort anerkannt werden.