Berlin. Privilegien für Geimpfte? Ein Streitthema in der Pandemie. In einigen Bundesländern könnten Immunisierte bald ohne Test wieder shoppen.

Welche Privilegien darf es für Geimpfte geben? Über diese Frage wird in Deutschland bereits seit Monaten heiß diskutiert. Und obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zunächst versicherte, dass es keine Sonderrechte für Immunisierte geben werde, wendet sich das Blatt mit dem Fortschritt der Impfkampagne zunehmend.

"Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur. Zudem müssen nach Einschätzung des RKI vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne", sagte Spahn der "Bild am Sonntag" Anfang April. In immer mehr Bundesländern werden mittlerweile erste Vorteile für Geimpfte umgesetzt: So dürfen sie etwa in der Hauptstadt wieder ohne Corona-Schnelltest dem Shopping-Vergnügen im Einzelhandel hingeben.

Wo ähnliche Regelungen umgesetzt werden, entnehmen Sie der folgenden Auflistung. Die Maßnahmen unterscheiden sich in jedem Bundesland.

Übersicht der Bundesländer: Hier können Geimpfte ohne Schnelltest shoppen

  • Baden-Württemberg: Hier gibt es bislang keine Regelungen zum Einkaufen für Geimpfte.
  • Bayern: Auch im Freistaat haben Geimpfte beim Shoppen noch keine Sonderrechte.
  • Berlin: Wer in der Hauptstadt zweimal gegen Corona geimpft wurde, hat nun 15 Tage nach der zweiten Dosis die gleichen Rechte wie eine Person mit negativem Testergebnis - und darf im Einzelhandel shoppen gehen. Der Impfpass dient als Nachweis.
  • Brandenburg: In Brandenburg ist offenbar eine ähnliche Regelung wie in Berlin geplant, wie der Rbb berichtet: Auch hier könnten Geimpfte bald ohne Schnelltest im Einzelhandel shoppen gehen.
  • Bremen: Für die Hansestadt ist noch keine Regelung zum Einkaufen für Immunisierte geplant - allerdings werden Privilegien für Geimpfte in anderen Bereichen bereits diskutiert.
  • Hamburg: Hamburg hält sich bei dem Thema aktuell noch zurück.
  • Hessen: In wenigen hessischen Modellregionen ist der Einkaufsbummel für Geimpfte möglich. Die zweite Dosis muss 15 Tage zurückliegen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Hier gibt es noch keine entsprechende Regelung.
  • Niedersachsen: In Niedersachsen gibt es bereits Privilegien für Geimpfte in einigen Bereichen, etwa beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen. Für den Einzelhandel ist dies noch nicht geplant.
  • Nordrhein-Westfalen: Geimpfte müssen sich in NRW noch gedulden - hier ist noch keine Bevorzugung beim Shoppen im Gespräch.
  • Rheinland-Pfalz: Hier genießen alle Geimpften 14 Tage nach der zweiten Dosis erste Freiheiten: Bei körpernahen Dienstleistungen oder in der Außengastronomie muss kein Test mehr nachgewiesen werden.Regelungen für den Einkaufsbummel gibt es hingegen noch nicht.
  • Saarland: Im Saarland müssen Geimpfte derzeit noch einen negativen Schnelltest vorlegen, um bestimmte Angebote in Anspruch zu nehmen.
  • Sachsen: Im Freistaat sind noch keine Sonderrechte für Geimpfte beim Einkaufen in Planung.
  • Sachsen-Anhalt: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es noch keine entsprechende Regelung.
  • Schleswig-Holstein: Im hohen Norden steht noch nicht fest, ob Geimpfte bald wieder den Einzelhandel nutzen können.
  • Thüringen: Ob Immunisierte im Freistaat bald shoppen gehen dürfen, steht auch hier noch nicht fest.

Corona: Immer mehr Stimmen fordern Freiheiten für Geimpfte

Wie es in Deutschland grundsätzlich mit Privilegien für Geimpfte weitergeht, auch in Hinblick auf andere Bereiche als den Handel, ist unklar. Immer mehr Politikerinnen und Politiker sprechen sich allerdings für Freiheiten für Immunisierte aus.

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Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) forderte etwa, dass Geimpfte bald wieder zu mehr Normalität zurückkehren dürfen: "Es geht nicht um Privilegien", erklärte er am Freitag beim Treffen mit den Außenministern der deutschsprachigen Länder in Lugano in der Schweiz. "Es geht um die Einräumung von Grundrechten, darauf haben Menschen Anspruch."

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte sich ähnlich gegenüber unserer Redaktion: "Menschen, die geimpft sind und von denen nachweisbar keine Gefahr für andere ausgeht, müssen zurückkommen zur Normalität", sagte sie am Freitag. Eine Einschränkung ihrer Grundrechte sei nicht mehr gerechtfertigt. "Wir müssen deshalb die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte aufheben."

(raer/mit dpa)