Berlin. Nach mehreren rechtsextremistischen Anschlägen in Deutschland verabschiedet die Bundesregierung einen 89-Punkte-Plan. Die Minister werden sich einig. Doch bei zwei Projekten hakt es nun im Bundestag.

Die Unionsfraktion im Bundestag verlangt Änderungen bei zwei Projekten der Bundesregierung gegen Extremismus und Rassismus - die SPD wirft ihr deswegen Blockade vor.

Streitpunkte sind das geplante neue "Wehrhafte-Demokratie-Gesetz" und Bemühungen, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen. Beide Vorhaben sind Teil des 89-Punkte-Plans gegen Rechtsextremismus und Rassismus, den das Kabinett im Dezember beschlossen hatte. Es soll unter anderem eine ausreichende Förderung der Extremismus-Prävention sicherstellen.

Die Unionsfraktion hat jedoch "grundsätzliche Vorbehalte" gegen das "Wehrhafte-Demokratie-Gesetz", wie die Vizevorsitzenden Thorsten Frei und Nadine Schön (beide CDU) in einem Brief an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vom Dienstag schreiben, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Sie baten deshalb darum, die Eckpunkte für das neue Gesetz nicht wie zunächst geplant an diesem Mittwoch im Kabinett zu verabschieden.

"Wir können nicht einerseits Hanau, Halle und Chemnitz beklagen und andererseits dann beim notwendigen und längst überfälligen Demokratiefördergesetz kneifen", sagte Giffey. Sie forderte die Unionsfraktion auf, "ihre Blockadehaltung aufzugeben". Die Eckpunkte für das Gesetz müssten in der nächsten Kabinettssitzung behandelt werden. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) reagierte gereizt. "Wer es ernst meint mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, muss handeln", forderte sie. "Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für das friedliche Zusammenleben in unserem Land."

Die Grundzüge des neuen Gesetzes werden derzeit innerhalb der Bundesregierung erarbeitet. Erste Eckpunkte haben Familien- und Innenministerium erarbeitet - das ist eine Vorstufe zu einem formalen Gesetzentwurf. Die CDU/CSU-Fraktion hat in drei Punkten grundsätzlichere Bedenken angemeldet. Sie zweifelt an der Notwendigkeit eines neuen Fördergesetzes, weil es bereits das Bundesprogramm "Demokratie leben" gebe, das Projekte zu Demokratie, Vielfalt und Extremismusprävention fördere. Zudem vermissen Schön und Frei "ein gesondertes und in schriftlicher Form erfolgendes Bekenntnis der Zuwendungsempfänger zu den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung". Schließlich will die Union sichergehen, dass über das neue Gesetz auch Geld an den Bundesfreiwilligendienst geht.

Lambrecht erklärte: "Wer das verschleppt und verzögert, schadet dem Engagement all der Demokratinnen und Demokraten im ganzen Land, die sich für Zusammenhalt und gegen Extremismus einsetzen." Auf die Verzögerung angesprochen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin, Innenminister Horst Seehofer (CSU) habe "mehrfach deutlich gemacht, dass er diesen Punkt ins Kabinett einbringen will, und daran hat sich nichts geändert".

Für die SPD-Bundestagsfraktion sei es "zunehmend unbegreiflich, dass die Union so wichtige gesetzliche Vorhaben wie das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz und das Streichen des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz blockiert", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.

Seehofer und Lambrecht hatten sich Anfang März auf eine Neufassung des Justizministeriums geeinigt, die Diskriminierung "aus rassistischen Gründen" verbieten soll. Derzeit heißt es dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Kritiker beanstanden, dass damit auch das Konzept angeblicher menschlicher Rassen transportiert wird.

Lambrecht mahnte Fortschritte an. "Grundgesetzänderungen brauchen Zeit für parlamentarische Debatten und Zwei-Drittel-Mehrheiten", betonte sie.

Die CDU/CSU-Fraktion sei offen für eine Neuformulierung des Artikels 3 im Grundgesetz, sagte Frei der dpa, "wenn die neue Formulierung tatsächlich einen Fortschritt darstellt". Er erklärte: "Dieser Vorschlag des Bundesjustizministeriums könnte aber den tatsächlichen Schutz verringern, weil bei einem Verbot nur "rassistischer" Benachteiligungen womöglich nur noch solche Benachteiligungen verboten wären, die mit einer entsprechenden Gesinnung erfolgen. Es darf jedoch keine Zweiklassengesellschaft von Diskriminierungen geschaffen werden." Frei plädiert dafür, die Diskriminierung eines Menschen wegen "seiner vermeintlichen Rasse" zu verbieten.

SPD-Vertreter Wiese widersprach: "Die geplante Änderung wird den Schutz keineswegs verringern." Er bot aber an: "Sollte die Union allein von der Sorge getrieben sein, dass es durch die Gesetzesänderung zu weniger Schutz vor Diskriminierung in Deutschland kommen könnte, so lässt sich das Problem schnell beheben. Die SPD ist jederzeit dazu bereit, in der Gesetzesbegründung noch deutlicher klarzustellen, dass es hier nur darum geht, einen Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen, der suggeriert, es gäbe menschliche Rassen." Dies und andere Punkte ließen sich im Parlament klären - wo das Anliegen ohne vorherigen Kabinettsbeschluss aber gar nicht lande. Beide Gesetze müssten spätestens nach Ostern im Kabinett beschlossen werden, so Wiese. "Danach ist es zu spät."

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