Cottbus. Mit Feuerwerk soll eine Cottbuser AfD-Politikerin ihren Geburtstag gefeiert haben. Ein Gast soll einen Polizisten angegriffen haben.

Mit neun Personen soll eine Cottbuser AfD-Stadtverordnete am vergangenen Wochenende ihren Geburtstag gefeiert haben - mitten in der Corona-Pandemie. Für die Politikerin hat die illegale Party nun ein Nachspiel. Denn einem Bericht der “Lausitzer Rundschau” zufolge eskalierte die Feier, nachdem sie von der Polizei aufgelöst werden sollte.

Die Polizei meldete am Montag, dass sie wegen Ruhestörung und Zünden von Feuerwerk gegen 1:30 Uhr zur Cottbuser Stadtpromenade gerufen wurde. Die Party habe in der Wohnung der AfD-Politikerin stattgefunden, wo die Beamten insgesamt neun Personen zwischen 18 und 46 Jahren angetroffen haben sollen. Die Stadtverordnete solle sich den Polizisten gegenüber aggressiv verhalten und eine Identitätsfeststellung abgelehnt haben.

Corona-Party von AfD-Politikerin: Gast soll Polizisten gewürgt haben

Als die Polizei die Party auflösen wollte, soll sich ein 35-jähriger Gast der Stadtverordneten auf einen Beamten gestürzt haben, der daraufhin zu Fall gekommen sei. Sofort habe sich der Gast auf den Polizisten gestürzt und ihn gewürgt. Nur durch den Einsatz von Pfefferspray habe der Mann gestoppt werden können.

Der Angreifer sowie die AfD-Stadtverordnete seien daraufhin in Gewahrsam genommen worden. Bei ihnen seien Alkoholwerte von 1,77 und 1,58 Promille festgestellt worden. Nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, berichtete die Polizei.

AfD-Politikerin schildert Vorfall anders

Die AfD-Politikerin bestätigte den Vorfall gegenüber “rbb24”, schilderte ihn jedoch grundlegend anders. Sie habe die Polizei zwar nicht in die Wohnung lassen wollen, sich jedoch kooperativ verhalten und den Beamten die Ausweise aller Anwesenden übergeben. Von einem Angriff auf die Polizisten habe sie indes nichts mitbekommen. Sie wolle sich einen Anwalt nehmen.

Auch interessant: Diese Corona-Regeln gelten an Silvester und Neujahr

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Erik Stohn, verurteilte den Vorfall in der Wohnung. Man könne nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dann noch die Polizei angreifen und würgen, wenn diese das Recht durchsetzen wolle. Die AfD arbeite "gesundheitsgefährdend und staatszersetzend".