Berlin. Bislang müssen Kontaktpersonen von Corona-Infizierten in der Regel 14 Tage lang in Quarantäne. Diese Zeit kann nun verkürzt werden.

Wer engen Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss sich in Quarantäne begeben. Doch wie lange diese Quarantäne dauert, konnte bislang im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Widersprüchliche Regeln und regionale Unterschiede hatten jüngst für Diskussionen gesorgt. Nun haben sich Bund und Länder geeinigt: Die Quarantäne wird bei einem negativen Antigen-Schnelltest von 14 auf 10 Tage verkürzt.

„Wir wollen die Quarantäne verkürzen, ohne ein zusätzliches Risiko einzugehen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegenüber unserer Redaktion. „10 Tage Quarantäne mit Schnelltest am Ende ist genauso sicher wie 14 Tage Quarantäne ohne Test.“ Für die Betroffenen bedeute eine solche Regelung vier Tage weniger mit Einschränkungen.

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Neue Quarantäneregelung ab 1. Dezember

Gelten soll die neue Quarantänezeit bereits ab nächstem Monat: Vom 1. Dezember an soll die Quarantäne von Kontaktpersonen um vier Tage verkürzt werden – unter der Bedingung, dass ein negativer Corona-Test vorliegt. Dafür sind sowohl Antigen-Schnelltests wie PCR-Tests zulässig.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag auf die neue Regelung geeinigt. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist eine Bestätigung durch die Ministerpräsidentenkonferenz nicht mehr nötig.

Bei Reiserückkehrern gilt bereits die 10-Tage-Quarantäne

Aktuell gibt es zwei Gründe für Quarantäne: Erstens die Rückkehr aus einem Risikogebiet, zweitens der Kontakt zu einem Infizierten. Im Fall der Reiserückkehrer ist die Lage im Prinzip klar: Sie müssen sich nach der Einreise zehn Tage in Quarantäne begeben, können die Frist aber mit einem negativen Corona-Test nach frühestens fünf Tagen verkürzen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen ist die Einreiseverordnung vorläufig ausgesetzt, nachdem ein Gericht die Quarantänepflicht gekippt hatte.

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Auch im zweiten Fall ist es kompliziert: Hier haben die Gesundheitsämter bislang im Einzelfall entschieden. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt für unmittelbare Kontaktpersonen die Anordnung der häuslichen Absonderung für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zum Quellfall. Dazu gehören Menschen aus dem eigenen Haushalt oder Gesprächspartner die mindestens 15 Minuten in intensivem Kontakt waren.

Gesundheitsämter haben bislang die Quarantänedauer festgelegt

Im Alltag aber kam es oft vor, dass Gesundheitsämter auch kürzere Fristen festgelegt haben – etwa, wenn nach einigen Tagen ein negatives Testergebnis vorlag. Schon vor einigen Wochen hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt, die uneinheitliche Praxis bei der Quarantäne-Dauer müsse zugunsten einer bundesweit einheitlichen Regelung geändert werden. Zusammen mit den Amtsärzten hatte der Minister daraufhin nach einer Lösung gesucht.