Berlin. Ab dem 1. März 2020 gelten neue Gesetze und Regelungen. Erfahren Sie hier, was Sie ab dem Start in den neuen Montag beachten müssen.

Jeden Monat neue Gesetze und Regelungen – da kann man leicht den Überblick verlieren. Wir erklären, was sich alles ab dem 1. März 2020 in Deutschland ändert. Gerade im Bereich Gesundheit gibt es Änderungen, die besonders Eltern und chronisch Kranke betreffen.

Das ändert sich ab dem 1. März 2020:

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Mit dem neuen Gesetz soll es ab dem 1. März 2020 Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtert werden, in Deutschland zu arbeiten. Visaverfahren sollen beschleunigt werden und Ausländer sollen mehr und bessere Möglichkeiten haben, Deutsch zu lernen.
  • Masern-Impfpflicht: Ab dem 1. März 2020 tritt die Masernimpfpflicht an Schulen und in Kindergärten in Kraft. Eltern müssen vor der Aufnahme in diese Einrichtungen nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Sind die Kinder bereits in der Schule oder Kita, muss der Nachweis bis um 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Auch Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen unterliegen der Impfpflicht.
  • Wiederholungsrezepte: Wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, kann sich ab März 2020 einige Arztbesuche sparen. Ärzte haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, Wiederholungsrezepte auszustellen. Patienten können dieses Rezept bis zu dreimal innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum einlösen.
  • Spurensicherung nach Sexualdelikten: Ab März übernehmen die Krankenkassen die Spurensicherung bei Opfern nach Sexualdelikten. Dies mussten bisher die Opfer selbst bezahlen. Zur Kassenleistung gehören auch Labortest, etwa zum Nachweis von K.o.-Tropfen.
  • Fluggepäck bei Eurowings: Die Fluggesellschaft Eurowings ändert die Regeln für Handgepäck. Ab März ist im Basic-Tarif der Airline nur noch ein Handgepäckstück mit den Maßen 55x40x23 Zentimeter kostenlos inbegriffen. Das zweite Gepäckstück kann kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für den Basic-Tarif ist ab März auch nur noch der Online-Check-in kostenfrei, am Schalter fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Masern-Impfpflicht hatte in Deutschland viele Diskussionen ausgelöst. In Deutschland waren im vergangenen Jahr über 500 Fälle gemeldet worden. Dies soll durch die Impfpflicht ab März eingedämmt werden. Gleich zum Start legten Eltern allerdings Verfassungsbeschwerde gegen die Masern-Impfpflicht ein.

(lhel)