Berlin. Das Ministerium legt einen Gesetzentwurf vor: Ermittler können bei unbekannten Tätern Hautfarbe und Alter durch DNA-Tests feststellen.

Die Debatte über genetisch erstellte Fahndungsbilder hatte an Fahrt aufgenommen, als eine Joggerin 2016 die Leiche der Freiburger Studentin Maria L. in der Dreisam entdeckte. Die junge Frau war vergewaltigt und getötet worden, wie Ermittler später rekonstruieren konnten. Der Täter: ein junger Mann aus Afghanistan, 2015 aus Griechenland nach Deutschland eingereist.

Nun bringt das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Polizeiermittlern ermöglichen soll, auch die Hautfarbe, die Farbe der Haare und der Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters in bestimmten Fällen per DNA-Spur festzustellen.