Berlin. Auch 2021 müssen Parteien bei der Bundestagswahl über die Fünf-Prozent-Hürde kommen. Das steckt hinter der sogenannten Sperrklausel.

  • Bei der Bundestagswahl 2021 gilt die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde
  • Parteien, die sie nicht erreichen, schaffen es nicht in den Bundestag
  • Lesen Sie hier, was die Idee hinter dieser Sperrklausel ist

47 Parteien haben bei der Bundestagswahl im September die Chance, in den Deutschen Bundestag einzuziehen. Doch nur einigen von ihnen wird der Sprung ins Parlament gelingen. Dafür sorgt die Fünf-Prozent-Hürde.

Die sogenannte Sperrklausel – besser bekannt als Fünf-Prozent-Hürde – soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern. Sie besagt, dass eine Partei für den Sprung in den Bundestag mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen muss. Ohne diese Regelung wären deutlich mehr Parteien im Parlament vertreten und die Regierungsbildung würde sich noch schwieriger gestalten.

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Trotz Fünf-Prozent-Hürde ins Parlament – so geht es:

Doch auch Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, können im Bundestag vertreten sein. Dafür muss eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, also in drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielen. Zudem sind einige Parteien, die nationale Minderheiten vertreten, von der Sperrklausel ausgenommen.