Berlin. SPD, Grüne und Liberale wollen Familien besser fördern. Bestimmte Leistungen sollen gebündelt werden - vor allem zugunsten der Kinder.

Es ist vor allem ein Anliegen von SPD und Grünen. Beide Parteien hatten in ihren Programmen zur Bundestagswahl eine Kindergrundsicherung versprochen. Mit diesem Instrument sollen zum einen ärmere Kinder, die derzeit in Hartz-IV-Haushalten oder in Familien mit niedrigem Einkommen leben, besser unterstützt werden.

Zudem ist die geplante Kindergrundsicherung als System gedacht, um verschiedene Sozialleistungen, die es für Kinder und Familien gibt, zusammenzuführen. Hierzu zählen beispielsweise Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe.

In ihrem vor einer Woche vorgestellten Sondierungspapier haben Sozialdemokraten, Grüne und FDP ein entsprechendes neues Modell vereinbart.

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Leistungen bündeln und automatisieren

„Wir wollen mehr Kinder aus Armut holen“, heißt es in dem Papier. Bisherige Leistungen sollten „in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden, sodass sie ohne bürokratische Hürden bei den Kindern ankommen“.

Mehr als diese wenigen Sätze ist bislang nicht als Einigung zwischen den Ampel-Partnern festgezurrt. Details werden erst während der Koalitionsverhandlungen erarbeitet. SPD und Grünen dürfte es vor allem darum gehen, nicht nur die Organisation der staatlichen Leistung zielgenauer zu gestalten, sondern diese für Kinder zu erhöhen und sie aus dem Hartz-IV-System herauszuholen.

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DGB: „Der zentrale Hebel, um Kinderarmut zu beenden

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, sagte unserer Redaktion, die Kindergrundsicherung sei „der zentrale Hebel, um Kinderarmut zu beenden und insbesondere auch Geringverdienende materiell besserzustellen“.

Zu niedrige Hartz-IV-Regelsätze verhinderten ein gutes Aufwachsen von Kindern und raubten ihnen Entwicklungschancen. „Deshalb sollte die Höhe der Kindergrundsicherung darüber liegen. Hoffmann schlug – je nach Alter des Kindes – Höchstbeträge zwischen 390 Euro und 550 Euro vor. Zudem müsse die Kindergrundsicherung leicht zugänglich sein.